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Bei der Grundversicherung  gibt es nur halbjährliche Kündigungsmöglichkeiten, d.h. per 30. November und per 31. März, wobei der Brief beim Versicherer spätestens am letzten Tag vom November oder März eingetroffen sein muss.   Bei der Zusatzversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach Vereinbarung, wobei dabei auch die Mindestvertragsdauer eine Rolle spielt.

Dr. med. Fritz Grossenbacher

Fritz Grossenbacher hat in Bern Medizin studiert. Er besitzt einen Master of Medical Education der Universitäten Bern und Chicago und ein Zertifikat in Teaching Evidence based Medicine des UK Cochrane Center in Oxford.

Doris Zumbühl

Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.
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