Festivitäten und Alkohol: Behutsamer Umgang lohnt sich
Die Feiertage stehen vor der Tür, die Festivitäten nehmen ihren Lauf und damit die Gelegenheiten, Alkoholisches zu trinken. Dies schlägt sich in der Unfallstatistik nieder: Der Anteil der Alkoholunfälle ist an Weihnachten und Neujahr besonders hoch. Sucht Schweiz empfiehlt einen behutsamen Umgang mit Alkohol während den Feiertagen.
Das Weihnachtsessen im Betrieb oder im Verein, die Festtagsbesuche im Familienkreis: Am Jahresende häufen sich die Anlässe zum Feiern, wobei alkoholische Getränke in den allermeisten Fällen mit von der Partie sind.
Wer nach der Feier selbst mit dem Auto heimkehrt, sollte das Unfallrisiko bedenken und den Alkoholkonsum anpassen. Neulenkende müssen seit diesem Jahr das Alkoholverbot am Steuer beachten. Am einfachsten und sichersten für alle ist, bei den alkoholfreien Getränken zu bleiben. Wer nicht ganz verzichten mag, sollte es bei maximal einem Glas Alkohol bewenden lassen.
Bis zu einem Drittel mehr alkoholbedingte Unfälle
Ein kritischer Blick auf die Unfallstatistik zeigt das Risiko unter Alkoholeinfluss während der Festtage deutlich: Der Anteil der Alkoholunfälle am gesamten Unfallgeschehen ist laut der bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung an Weihnachten und Neujahr besonders hoch. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre ist am 25. Dezember ein Viertel aller Unfälle dem Alkohol zuzuschreiben. Am 1. Januar ist es gar ein Drittel – das sind mehr Alkoholunfälle als an anderen Tagen im Jahr.
Wer fährt, trinkt nicht
Auf Schweizer Strassen gilt der Blutalkoholgrenzwert von 0,5-Promille, für Neulenkende gar von 0,1-Promille. Schon wenig Alkohol ist ein Risiko im Strassenverkehr. Am sichersten ist: Wer fährt, trinkt nicht. Ist der Alkohol einmal im Blut, kann nichts die Promille schneller senken – weder Kaffee, Nahrungsmittel noch Medikamente. Der Blutalkoholwert verringert sich durchschnittlich um 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde.
Wer sich für den Konsum entscheidet, organisiert sich besser eine Übernachtungsmöglichkeit oder eine Mitfahrgelegenheit für die Heimfahrt, beispielsweise durch Nez Rouge, oder benutzt den öffentlichen Verkehr. Vorsicht zahlt sich aus.
18.12.2014