Verlängerte orale Gerinnungshemmung nach biologischer Herzklappe reduziert Herztodesrisiko
Nach Einsatz einer biologischen Herzklappe ist heute eine Blutverdünnung für maximal drei Monatezur Vorbeugung von Thromboembolien vorgesehen. Nach einer Datenanalyse des Patientenregisters in Dänemark weisen Forscher darauf hin, dass eine Verlängerung dieser Frist auf bis zu sechs Monate von Vorteil sein könnte.
Die biologischen Herzklappen (Schweine- oder Rinder-Klappen) machen eine Blutverdünnung nur für eine kurze Zeit notwendig. Diese halten jedoch nur 10 bis 15 Jahre.
Bei den biologischen Herzklappen empfiehlt die Gesellschaft der Europäischen Kardiologen bis heute eine Blutverdünnung während maximal drei Monaten. Die Blutgerinnung wird dabei mit einem oralen Gerinnungshemmer (Vitamin K-Antagonisten) zur Vorbeugung einer lebensgefährlichen Thromboembolie oder eines Schlaganfalls herabgesetzt.
Dänische Forscher analysierten die Daten von 4‘075 Patienten aus dem Dänischen Patientenregister, die zwischen 1997 und 2009 eine biologische Aortenklappe erhalten hatten. Die Forscher verglichen das Risiko für einen Schlaganfall, einer Thromboembolie, eines tödlichen Herzereignisses sowie für Blutungen zwischen Patienten, die keine orale Blutverdünnung mit einem Vitamin-K-Antagonisten einnahmen oder diese frühzeitig absetzten mit jenen, die für die Zeitdauer bis zu einem Jahr einen oralen Gerinnungshemmer erhalten hatten.
Verglichen mit Patienten ohne Blutverdünner oder solchen, die diesen vorzeitig abgesetzt hatten, kam es bei jenen mit oralem Gerinnungshemmer in den ersten drei Monaten deutlich seltener zu einem Schlaganfall und noch weniger häufig zu einer Thromboembolie. Am deutlichsten reduzierte die vorbeugende Gerinnungshemmung Todesfälle durch Herzereignisse. Auch zwischen 3 und 6 Monaten waren diese Unterschiede noch deutlich. Erst ab dem zweiten halben Beobachtungsjahr (also 6-12 Monaten nach der Operation) bestand kein Vorteil mehr durch die Blutverdünnung. Das Blutungsrisiko war insgesamt relativ gering.
Insbesondere die deutlichere Reduktion von Herztodesfällen unter der oralen Blutgerinnungshemmung würde dafür sprechen, dass nach Einsatz einer biologischen Aortenklappe die orale Antikoagulation während mindestens 6 Monaten weitergeführt werden sollte. so die Forscher. Einschränkung der Analyse: Registeranalysen seien nie so aussagekräftig wie kontrollierte klinische Studien.
03.12.2012