Grippeimpfung: Empfehlungen des BAG
Eine Grippeerkrankung ist nicht harmlos. Allein in der Schweiz ist das Grippevirus jedes Jahr für mehrere hundert Todesfälle verantwortlich. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) rät deshalb insbesondere Risikopersonen zur Impfung.
Bei gesunden Menschen schützt die saisonale Grippeimpfung - wenn diese mit den tatsächlich auftretenden Virenstämmen übereinstimmt - bis zu 90% vor einer Grippe; bei Menschen mit einem reduzierten Immunsystem, wie zum Beispiel Senioren, um 30-50%. Die Sterblichkeit als Folge einer Grippeerkrankung bei älteren Menschen soll durch die Impfung ebenfalls nachweislich reduziert werden.
Wer soll sich unbedingt gegen die Grippe impfen lassen?
Die Grippeimpfung wird Personen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko nach einer Grippeerkrankung empfohlen.
Bei folgenden Personen ist die Grippeimpfung strengstens empfohlen und auch kassenpflichtig:
- Menschen ab 65 Jahren
- Personen mit bestimmten chronischen Erkrankungen (ab dem 6. Lebensmonat):
- Herzerkrankung
- Lungenerkrankung (insbesondere Asthma bronchiale)
- Diabetes oder schwerer Adipositas
- Leberkrankheit oder Nierenerkrankungen
- Milzerkrankungen
- Erkrankungen des Immunsystems (HIV, Krebs, immunsuppressive Therapie)
- Neurologische Erkrankungen (Morbus Parkinson, zerebrovaskuläre Erkrankungen)
- Muskuloskelettale Erkrankung mit Funktionseinschränkungen von Herz, Lungen oder Nieren. - Schwangerschaft: Mehr und mehr Studien zeigen, dass die Impfung gegen die saisonale Grippe während der Schwangerschaft, unabhängig des Zeitpunkts, nicht nur ungefährlich ist für die zukünftige Mutter und das Kind, sondern sie auch vor möglichen Komplikationen schützt. Daher ist die Grippeimpfung zu jedem Zeitpunkt einer Schwangerschaft empfohlen.
- Mütter bis 4 Wochen nach Geburt - zum eigenen Schutz und zum Schutz des Säuglings
- Frühgeborene (geboren vor der 33. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht kleiner als 1500 g) ab 6 Monaten, für die ersten zwei Winter nach der Geburt.
- Patienten in akuten und pflegerischen Institutionen.
Wer kann sich ebenfalls impfen lassen?
Bei folgenden Personengruppen (unter 66jährig) wird die Impfung empfohlen, sie ist aber nicht kassenpflichtig, die Kosten werden aber häufig von Arbeitgebern übernommen.
- Personen, welche in der Familie oder im Rahmen ihrer privaten oder beruflichen Tatigkeiten regelmassigen Kontakt haben mit oben genannten Risikogruppen sowie Sauglingen unter 6 Monaten (diese haben ein erhohtes Komplikationsrisiko und konnen aufgrund ihres jungen Alters nicht geimpft werden)
- Personen im Gesundheitswesen und Pflegefachpersonen, sowie Mitarbeitende von Kinderkrippen, Tagesstätten sowie Altersheimen und Pflegeeinrichtungen
- Personen mit beruflichem Kontakt zu Hausgeflügel, Wildvögeln oder Schweinebeständen (um das Risiko einer Entwicklung
eines neuartigen Virus durch Virus-Verschmelzungen zu dämmen)
Die Grippeimpfung schützt nicht in jedem Fall vor der Erkrankung, kann aber deren Verlauf stark abschwächen.
Linkempfehlung
13.01.2016