Nationaler Grippeimpftag
Am Freitag, 11. November 2016, findet der Nationale Grippeimpftag statt. In Kantonen, wo es gesetzlich erlaubt ist, bieten Apotheken die Grippeimpfung an. Zurzeit sind das 280 Apotheken in 15 Kantonen.
Eine Voranmeldung ist nicht nötig. Das revidierte Medizinalberufegesetz (MedBG) erlaubt seit Frühjahr 2015, dass Apotheker mit einer Zusatzausbildung im Impfen ihre Kunden direkt in der Apotheke impfen dürfen.
Politik und Behörden versprechen sich durch die Grippeimpfung in der Apotheke eine bessere Durchimpfungsrate und somit einen besseren Schutz der Bevölkerung gegen die akute Infektionskrankheit.
Die Grippeimpfung wird zurzeit in den Kantonen Bern, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, St.
Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Waadt, Wallis und Zürich angeboten.
Da das Gesundheitswesen in der Schweiz kantonal geregelt ist, entscheiden die kantonalen Behörden, ob und welche Impfungen im jeweiligen Kanton direkt in der Apotheke erlaubt sind.
Gemeinsame Nenner sind heute: Die Impfberatung in der Apotheke wird in jedem Kanton angeboten und in jedem «Impfkanton» ist die Grippeimpfung möglich. In einigen Kantonen sind auch weitere Impfungen oder Folgeimpfungen wie FSME (Zeckenimpfung), Hepatitis und Masern möglich.
Wer sollte sich gegen Grippe impfen lassen?
Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Grippeimpfung unter anderem für:
- alle Personen, die ihr Risiko für die Grippe privat wie beruflich vermindern möchten
- Personen mit Kontakt zu anderen Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko oder zu Säuglingen unter 6 Monaten
- allen Beschäftigten im Gesundheitswesen^
- allen Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei Grippeerkrankung wie:
- Personen ab 65 Jahren
- Personen mit chronischen Krankheiten (nur bedingt in der Apotheke impfbar)
- Frauen in der Schwangerschaft oder kurz nach der Entbindung
- sowie frühgeborene Kinder (Impfung beim Arzt)
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