Krankenversicherung vergütet neue Behandlungen gegen Krampfadern
Ab dem 1. Januar 2016 vergütet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) neue Behandlungsmethoden gegen Krampfadern. Diese können im Gegensatz zu den bisherigen chirurgischen Eingriffen ambulant erfolgen. Weiter können sich Knaben und junge Männer ab nächstem Sommer zulasten der OKP gegen humane Papillomaviren (HPV) impfen lassen.
Bisher wurden Krampfadern in den Beinvenen vor allem mit chirurgischen Eingriffen entfernt. Ab dem 1. Januar 2016 werden auch die Kosten für die Behandlung von Krampfadern mit Laser oder Radiofrequenz von der OKP übernommen; deren Langzeit-Wirkung wurde nachgewiesen. Die neuen Behandlungsmethoden können ambulant erfolgen und zu Einsparungen führen, da ein Spitalaufenthalt - anders als bei den meisten bisherigen chirurgischen Eingriffen - nicht notwendig ist.
Bereits heute übernimmt die OKP die Impfung von Mädchen und jungen Frauen gegen humane Papillomaviren (HPV) im Rahmen von kantonalen Programmen. Ab 1. Juli 2016 gilt dies auch für Knaben und junge Männer im Alter von 11 bis 26 Jahren. Die Impfung wird mittels einer Pauschale vergütet; der Bundesrat hat die entsprechenden Tarifverträge bereits genehmigt.
Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) und ihrer Anhänge (der Anhang 1, die Mittel- und Gegenständeliste sowie die Analysenliste) vorgenommen worden.
15.12.2015