Prämienzeit: So sparen Sie bei den Krankenkassenprämien
Beim Gedanken an einen Wechsel der Krankenkasse sollte die Höhe der Prämie nur ein Faktor von mehreren sein, die in die Entscheidung einbezogen werden. Wir zeigen Ihnen, welche Kriterien bei einem Krankenkassenwechsel ebenfalls berücksichtigt werden sollten.
Qualität der Dienstleistungen
Hier zu sollten Sie sich einige Fragen stellen. Wie zufrieden bin ich mit dem Service der bisherigen Krankenkasse? Werden die Dienstleistungen speditiv abgewickelt und die Rechnungen rasch und unbürokratisch bezahlt? Bietet mir die Kasse moderne Kommunikationensmittel (Online-Zugang zu meinen Daten, E-Rechung etc.)? Wie sieht die finanzielle Situation der Krankenkasse aus (Anzahl Versicherte, Deckungsgrad)? Die Beantwortung dieser Fragen kann aufzeigen, ob die billigere Kasse im Endeffekt die besser Lösung ist.
Höhe der Franchise
Die Franchise ist der gesetzlich festgelegte jährliche Selbstbehalt, der für erbrachte Leistungen von Arzt, Spital oder Medikamenten erbracht werden muss. Nebst den zusätzlichen 10% aller Rechnungen, ist die Höhe der Jahresfranchise wählbar. Die Höhe der Franchise bestimmt den Prämienrabatt. Die heutige Grundfranchise liegt bei Fr. 300; die höchste wählbare Franchise liegt zurzeit bei Fr. 2500.- . Die höchste Franchise zu wählen, um möglichst viel an Prämien zu sparen ist aber nicht in jedem Fall die günstigste Lösung.
Für Personen, die mit geringen Gesundheitsausgaben rechnen, kann der höchstwählbare Selbstbehalt ein Vorteil bringen – aber dennoch muss bedacht werden, dass man vielleicht plötzlich viel Geld in die Hand nehmen muss.
Chronisch Kranke, die häufig zum Arzt gehen und viele Medikamente beziehen müssen, wird zu einer niedrigen Franchise geraten. Bei ihnen übersteigen meist die Arztkosten den Selbstbehalt. Es lohnt sich bei verschiedenen Krankenkassen dahingehend Offerten einzuholen, denn nicht alle belohnen einen höheren Selbstbehalt mit gleich hohem Prämienrabatt. Für Kinder werden Wahlfranchisen zurzeit nicht empfohlen.
Wahlmodelle – Managed-Care-Modelle
Zurzeit stehen drei verschiedene Managed-Care-Modelle, die alle die Arztwahl einschränken und deshalb billigere Prämien anbieten, zur Verfügung.
Hausarzt-Modell
Mit Eintritt in die Hausarztversicherung verpflichten sich die Versicherten, für die medizinische Versorgung als erstes ihren selbst gewählten Hausarzt aufzusuchen. Der Hausarzt ist die Vertrauensperson, die mit den Patienten die medizinische Behandlung bespricht und plant. Er überweist - falls nötig - die Patienten an einen Spezialisten oder ins Spital. Ausnahme: Notfall, Augenarzt, Gynäkologie. Es ist empfehlenswert, die Klauseln der entsprechenden Krankenkasse genau zu studieren. Nicht jede Krankenkasse behandelt Abweichungen gleich. Es gibt Kassen, die verweigern Zahlungen schon bei geringfügigen Änderungen im Ablauf.
HMO-Modell ("Health Maintenace Organization")
Die HMO-Gesundheitszentren arbeiten mit externen Spezialisten, Therapeuten und Spitälern zusammen, die eine qualitativ hochwertige Leistung erbringen, einen persönlichen Umgang pflegen und eine faire Honorierung verlangen. Der Patient und sein Vertrauensarzt im HMO-Zentrum wählen zusammen den geeigneten externen Leistungserbringer (Spezialisten, Spital) aus. Der HMO-Arzt ist auch hier immer der erste Ansprechpartner in allen Belangen der Gesundheit und Krankheit (ausser in Notfallsituationen). Im HMO-Modell können Prämieneinsparungen bis 20% erfolgen.
Telemedizin
Telemedizin Modelle beinhalten Telefonkonsultationen, Rezeptierung von Arzneimitteln, Bildbefunde, Video- und Internetkonsultationen. Auch hier verpflichtet sich der Patient vor einem Arzt- oder Spitalbesuch eine von der Krankenkasse bestimmte Beratungsstelle zu konsultieren. Auch hier sind die Abläufe sehr unterschiedlich geregelt und Abweichungen werden unterschiedlich geahndet. Im Bedarfsfall wird der Patient von der Telefonberatungsstelle an einen Spezialisten, Spital etc. weiterverwiesen.
Unfallversicherung
Angestellte, die während mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten, sind durch die Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung automatisch versichert. Diese Personen können die Unfalldeckung aus der Krankenversicherung ausschliessen.
Beantragung von Prämienverbilligungen
Die Kantone regeln die Prämienverbilligung, die sich nach Einkommen, Vermögen und Kinderzahl richtet. Massgeblich sind die Verhältnisse im Jahr zuvor. Informieren kann man sich bei sozialen Diensten des Wohnortes, bei der Ausgleichskasse oder bei der Krankenkasse. Wichtig ist, dass man selber aktiv wird. Niemand bietet einem die Prämienverbilligung an – aber für Menschen, die finanziell nicht so gut gebettet sind, lohnt sich die Anfrage auf jeden Fall. Die Prämienverbilligung ist ein erweiterter Baustein der sozialen Krankenversicherung.
Rechtzeitig kündigen
Wenn alle Kriterien für einen Krankenkassenwechsel angeschaut und gegeneinander abgewogen wurden, muss die Kündigung bis spätestens Ende November (es gilt der Poststempel des letzten Arbeitstages im November) eingeschrieben bei der Kasse ankommen. Damit keine Versorgungslücke entsteht sollte aber der Vertrag zumindest für die Grundversicherung bei der neuen Krankenkasse unterschrieben sein. Dasselbe Vorgehen gilt auch für Änderungen bei der Jahresfranchise oder beim Versicherungsmodell. Denn: Nicht alle Krankenkassen nehmen solche Änderungswünsche per Telefon entgegen.
29.10.2014