Richten von Medikamenten durch Spitex soll wieder bezahlt werden
Das Richten von Medikamenten durch die Spitex-Organisation wird wieder von der Krankenkasse bezahlt. Dies hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) entschieden. Es korrigiert damit die unhaltbare Situation, die durch ein Urteil des Bundesgerichts ausgelöst worden ist. Der Spitex Verband Schweiz ist sehr erleichtert über den Entscheid des EDI.
Didier Burkhalter hat in einer seiner letzten Amtshandlungen als Gesundheitsminister mit der Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) einen verantwortungsvollen Entscheid gefällt:
Das Bereitstellen von Medikamenten durch die Spitex für ihre Klientinnen und Klienten muss wieder von den Krankenkassen bezahlt werden. Der Spitex Verband Schweiz nimmt diesen heute vom EDI veröffentlichten Entscheid mit grosser Erleichterung zur Kenntnis.
Denn nun ist eine seit über einem Jahr andauernde unhaltbare Situation bereinigt. Auslöser war ein Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Das Gericht hatte im Frühling 2010 entschieden, dass bei Spitex-Einsätzen nur das Verabreichen von Medikamenten, nicht aber das Bereitstellen der Arzneimittel kassenpflichtig sei.
In der Folge begannen verschiedene Krankenversicherer, diese Leistung nicht mehr zu vergüten. Gutachten kritisierte Bundesgerichturteil Der Spitex Verband Schweiz beurteilte das Bundesgerichtsurteil als fatal und setzte sich vehement für eine Korrektur der unhaltbaren Situation ein. „Entscheidend ist, dass die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung bereitgestellt werden, bevor sie verabreicht werden“, sagt Beatrice Mazenauer, Zentralsekretärin des Spitex Verbands Schweiz.
Deshalb sei das Richten von Medikamenten auch klar eine pflegerische Handlung, die von einer diplomierten Pflegefachperson vorzunehmen und damit auch kassenpflichtig sei. Ein vom Spitex Verband Schweiz bei der Zürcher Pflegewissenschaftlerin Prof. Rebecca Spirig in Auftrag gegebenes Gutachten stützte denn auch die Einschätzung der Spitex auf der ganzen Linie.
Der Kampf der Spitex hat sich gelohnt: Das EDI präzisierte die KLV entsprechend, und dies, obwohl der Nationalrat noch diesen Herbst eine in die ähnliche Richtung stossende Motion von Bea Heim (SP) diskussionslos bachab geschickt hatte. „Wir sind froh, dass das EDI genug Rückgrat hatte, die vorbereitete und gut begründete KLV-Präzisierung trotzdem in Kraft zu setzen“, sagt Beatrice Mazenauer.
20.12.2011