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Hier ist die Informationspflicht des Leistungserbringers (Arzt, Therapeut etc.) gegenüber dem Patienten gemeint. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, den Patienten über Leistungen der Grundversicherung aufzuklären.

Dr. med. Fritz Grossenbacher

Fritz Grossenbacher hat in Bern Medizin studiert. Er besitzt einen Master of Medical Education der Universitäten Bern und Chicago und ein Zertifikat in Teaching Evidence based Medicine des UK Cochrane Center in Oxford.

Doris Zumbühl

Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.
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