Neue Konsumenteninformationen über Allergene in Lebensmitteln
In der Schweiz leiden über eine halbe Million Menschen an einer Nahrungsmittelallergie oder -intoleranz. Zwei neue Publikationen geben praxisnahe Informationen und Hinweise, wie Zutatenlisten und Allergikerhinweise besser zu verstehen sind.
Kleinste Mengen an allergieauslösenden Stoffen können bei betroffenen Personen starke Reaktionen auslösen. Betroffene können einer allergischen oder anderen unerwünschten Reaktion nur durch die Vermeidung der Stoffe vorbeugen. Sie sind deshalb auf eine vollständige, korrekte und verständliche Deklaration der Zutaten auf Lebensmittelverpackungen angewiesen.
In einem praxisorientierten Faltblatt und einer Broschüre haben das Bundesamt für Gesundheit und das Schweizerische Zentrum für Allergie, Haut und Asthma aha! die wichtigsten Informationen zusammengestellt, welche Allergikerinnen und Allergiker bei den Angaben auf Verpackungen von Lebensmitteln beachten müssen.
Allergene korrekt deklariert
Allergikerinnen und Allergiker sind auf eine zuverlässige und vollständige Zutatendeklaration auf vorverpackten Lebensmitteln angewiesen. Sie müssen zudem über mögliche unbeabsichtigte Vermischungen informiert werden. Deshalb enthält die Lebensmittelgesetzgebung strenge Bestimmungen zur Deklaration von Allergenen.
Ein mit Vertreterinnen und Vertreter von Gesetzgeber, Vollzug, Medizin, Industrie, Detailhandel, Wissenschaft und Patientenorganisationen erarbeiteter Leitfaden enthält Empfehlungen zu einer guten Kennzeichnungspraxis und einem angepassten Allergenmanagement. Er richtet sich an Fachleute der Lebensmittelbranche. Ziel dieses Leitfadens ist eine einheitliche Praxis bei Produktdeklaration im Bereich der Allergene.
11.04.2011