Checkliste Bestattung
Checkliste Bestattung
- Bestattungsart
- Ort, Zeit
- Wer spricht?
- Wen einladen?
- Wie einladen?
- Essen organisieren
- Überführung ins Ausland
Bestattungsart
Die Form der Bestattung können Sie zusammen mit den Angehörigen frei wählen - beachten Sie jedoch allfällige Wünsche des Verstorbenen und regionale sowie konfessionelle Gepflogenheiten. Folgende Bestattungsarten werden in der Schweiz hauptsächlich gewünscht:
Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde gelegt - und dies gemäss der Gesetzgebung nur auf Friedhöfen. Jeder Einwohner hat ungeachtet seiner religiösen Bekenntnisse den Rechtsanspruch, auf einem öffentlichen Friedhof beerdigt zu werden. Die Kosten für das Grab sind je nach Art des Grabes und je nach Gemeinde unterschiedlich hoch.
Feuerbestattung/Kremation
Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Kremationsofen im Sarg verbrannt und die Asche später in einer Urne beigesetzt. Die Urnenbeisetzung erfolgt meist in einem Friedhof.
Bestattung ausserhalb eines Friedhofes
Wer die Asche eines/einer Verstorbenen ausserhalb eines Friedhofes begraben möchte, kann sie zum Beispiel in einem Wald ausstreuen. Zulässig ist es auch, eine Urne, respektive die Asche, auf einem Privatgrundstück zu bestatten. Sie können die Urne auch im Haus aufbewahren.
Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung)
Die Bestattung im Gemeinschaftsgrab (anonyme Bestattung) ist in der Regel nur nach einer Kremation möglich. Sie ist dann sinnvoll, wenn die verstorbene Person keine nahen Angehörigen mehr hatte oder wenn sie diese Bestattungsform ausdrücklich gewünscht hat.
Vorbereitung der Bestattung
Vor der Bestattung wird der Leichnam für die Abdankung vorbereitet (Totenwaschung, Totenkleid etc.). Mehr Informationen erhalten Sie bei einem Bestattungsinstitut oder Ihrem Seelsorger.
Ort und Zeit
Legen Sie zusammen mit Ihren Angehörigen und dem Seelsorger den Bestattungsort und die Bestattungszeit fest. Auch hier wenn immer möglich auf die Wünsche des Verstorbenen eingehen (Sterbeverfügung).
Wer spricht?
Vielfach wird die Abdankungsfeier noch durch das Vortragen von besinnlichen Gedanken oder des Lebenslaufes der verstorbenen Person gestaltet. Eine frühe Auswahl der vortragenden Person ist sinnvoll.
Wen einladen?
- Verwandte
- Freunde des Verstorbenen und der Trauerfamilie
- Geschäfts-, Schul-, Vereins- und Militärkollegen (auch an Ehemalige denken)
- Nachbarn
Wie einladen?
- Leidzirkulare
- Brieflich
- Todesanzeige
- Telefonisch
Essen organisieren
Vielerorts ist es üblich, nach der Trauerfeier ein Leidmahl abzuhalten. Ob dies ein Znüni, ein Lunch oder ein grösseres Essen sein soll hängt neben der Tageszeit auch von Ihrem Budget und der Teilnehmerzahl ab.
Prüfen Sie in jedem Fall, ob der Verstorbene diesbezüglich etwas verfügt hat, oder ob er eventuell noch zu Lebzeiten bereits tätig geworden ist, etwa in der Auswahl des Restaurants, der Art des Essens oder der Teilnehmer. Wichtig zu wissen ist, dass Sie keinesfalls verpflichtet sind, ein Leidmahl abzuhalten, dass es aber für alle Beteiligten eine weitere Gelegenheit zur Trauerbewältigung ist.
Überführung ins Ausland
Für die Überführung ins Ausland sind folgende Unterlagen notwendig:
- 3 internationale Todesscheine, diese müssen vom Zivilstandsamt des Todesortes ausgestellt sein.
- Leichenpass (ausser bei Überführung der Urne), diese muss vom Untersuchungsamt ausgestellt werden.
- Bestattungsbewilligung, diese muss vom Zivilstandsamt des Wohnortes ausgestellt werden.
- Ärztliches Attest (Totenschein), nicht notwendig bei Urnentransporten, dieser wird vom Arzt, der die Leichenschau vorgenommen hat, ausgestellt.
- Bestätigung Einäscherung - Krematorium.
- Diese Papiere müssen eventuell noch von der ausländischen Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.
30.08.2011