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Testament

Das eigenhändige Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. In diesem Fall müssen beide das vom einem Ehepartner handschriftlich erstellte Testament unterschreiben. Unterschriften immer mit vollem Vor- und Zunamen, damit keine Personenmissverständnisse entstehen. Weiterhin ist äusserst wichtig, den Ort und das Datum der Niederschrift festzuhalten.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass Ihr Testament auch in Kraft tritt, so geben Sie es beim Amtsgericht oder beim Notariat in amtliche Verwahrung.

Das Testament beim Notar. Dies wird immer amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers geöffnet. Der Notar berät Sie und hilft bei der Formulierung, auch kennt er die steuerlichen Folgen. Die Kosten für ein Testament sind relativ gering. Zum Beispiel: Für eine Vermögenssumme von CHF 50 000.-- müssen insgesamt ca. CHF 350.-- Gebühren gezahlt werden. Dafür werden eventuell viele Auseinandersetzungen vermieden, die ganz sicher wesentlich mehr Aufwand erfordern würden.

Was können Sie im Testament regeln?

Grundsätzlich können Sie völlig frei bestimmen, wer, was und unter welchen Bedingungen von Ihrem Vermögen Nutzen haben soll. Sie können z.B.
abweichend von der gesetzlichen Erbfolge einen oder mehrere Erben bestimmen.

  • wohltätige Organisationen zu Erben einsetzen
  • jemanden enterben (ausser Pflichtteil)
  • Ersatzerben bestimmen
  • Vor- und Nacherben bestimmen, die zeitlich nacheinander Vermögenserben werden

Testament widerrufen

Dies steht Ihnen jederzeit frei. Vernichten Sie das Testament oder machen Sie einen handschriftlichen Vermerk "Ungültig". Ein neues Testament setzt ein vorheriges ausser Kraft. Ein öffentliches Testament widerrufen Sie, indem Sie das Testament aus der amtlichen Verwahrung zurückverlangen. Der einseitige Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments muss notariell festgestellt werden.

Testamentvorlagen

  •  Welche Zielvorstellungen will ich verwirklichen?
  • Habe ich schon frühere Testamente geschrieben? Stehen diese im Widerspruch zum Testament, das ich jetzt schreiben will?
  • Geht mein Wille auch klar und unmissverständlich aus dem Text hervor?
  • Verletzt meine Verfügung Pflichtteile? Bin ich bereit eine Pflichtteilsverletzung in Kauf zu nehmen?
  • Können nach meinem Tod Streitigkeiten entstehen? Was kann ich vorkehren, um Streitigkeiten zu vermeiden? Wäre daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers angezeigt?
  • Will ich für den Fall, dass sich der überlebende Ehegatte (die Gattin) wieder verheiratet oder im Konkubinat lebt, zugunsten der Nachkommen Sicherheitsvorkehrungen treffen?
  • Was soll nach dem Tod des zweitverstorbenen Ehegatten oder bei gemeinsamem Tod geschehen (vor allem bei kinderlosen Ehepaaren)?
  • Erfüllt mein Testament die formellen Gültigkeitsvoraussetzungen (eigenhändig geschrieben, Datum, Unterschrift)?
  • Wäre es sinnvoll, das Testament durch eine Fachperson prüfen zu lassen?

Was muss ein eigenhändiges Testament enhalten?

Es muss vom Anfang bis zum Schluss eigenhändig und handschriftlich (keine Schreibmaschine!) niedergeschrieben werden mit Ort (nach neuem Recht, in Kraft seit 1. Januar 1996, ist keine Ortsangabe mehr nötig) und Datum versehen sein unterzeichnet sein.

Eigenhändige Testamente sind zur Sicherheit durch eine Fachperson auf formelle Richtigkeit und inhaltliche Korrektheit (kommt der wahre Wille zum Ausdruck?) überprüfen zu lassen.

Mediscope
30.08.2011 - dzu

Doris Zumbühl

Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.
 
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