Alkoholgesetz: Alkohol soll teuer werden
Morgen Mittwoch berät der Nationalrat das total-revidierte Alkoholgesetz. Dieses hätte eigentlich zum Ziel, den problematischen Alkoholkonsum zu reduzieren und die Jugend zu schützen. Hierzu ist kaum etwas übrig geblieben. Sucht Schweiz appelliert an den Gesetzgeber, präventive Massnahmen zu verankern, damit Alkohol nicht jederzeit, überall und billig verfügbar ist.
Sucht Schweiz fordert, dass Alkohol nicht länger für einen Spottpreis zu haben ist. Je billiger der Alkohol, desto mehr wird getrunken. Heute ist ein Rausch unter 10 Franken möglich. Wird weniger konsumiert, dürften auch die Gesundheitskosten sowie alkoholbedingte Schäden wie Unfälle und Gewalt zurückgehen. Die Preissteuerung zählt nachweislich zu den wirksamsten Instrumenten, um Alkoholprobleme zu reduzieren. Deshalb plädiert Sucht Schweiz seit Beginn der Revision der Alkoholgesetzgebung für Minimalpreise, die sich am Alkoholgehalt orientieren. Wer chronisch oder bei einzelnen Gelegenheiten zu viel trinkt, bevorzugt billigen Alkohol. Minimalpreise, wie sie der Ständerat einbrachte, würden diese Produkte besonders stark treffen, z.B. das Bier, das weniger kostet als ein Mineralwasser.
Keine Happy Hours oder andere Vergünstigungen
Sucht Schweiz lehnt Happy Hours oder Vergünstigungen ab, welche die Konsumierenden anlocken sollen. Am bisherigen Verbot von Happy Hours für Spirituosen muss daher festgehalten werden. Der Entwurf zum neuen Alkoholhandelsgesetz sieht weiter vor, Zugaben oder andere Vergünstigungen für Bier und Wein zwischen 22 und 06 Uhr zu verbieten. Sucht Schweiz appelliert ans Parlament, an dieser Vorgabe festzuhalten, um unnötige Konsumanreize - namentlich auch bei Jugendlichen - einzuschränken.
Weniger Alkoholvergiftungen und Gewalt dank weniger Billigstalkohol rund um die Uhr
Sucht Schweiz fordert, an dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Nachtregime festzuhalten. Wird nämlich die Verfügbarkeit eingeschränkt, wird weniger getrunken. Heute ist Alkohol fast jederzeit erhältlich. Der Gesetzesentwurf sieht vor, den Verkauf von alkoholischen Getränken im Detailhandel zwischen 22 und 06 Uhr zu verbieten. Ein solches Nachtregime würde Spontankäufe vermindern. Der Kanton Genf hat damit sehr gute Erfahrungen gemacht. So wurde die Anzahl hospitalisierter Personen sowie weitere mit dem Alkohol verbundene Probleme wie Gewalt, Littering und Lärm reduziert.
Keine Steuererleichterungen auf Kosten jener, die unter Alkoholproblemen leiden
Mit dem vom Ständerat eingebrachten System der Ausbeutebesteuerung ist mit grossen Steuerausfällen für Bund und Kantone zu rechnen. Es wäre äusserst bedauerlich, heute auf dringend notwendige Einnahmen zu verzichten. Werden die wirtschaftlichen Interessen nicht mit jenen des Gesundheitsschutzes in Einklang gebracht, nimmt man in Kauf, dass kantonale Angebote der Alkoholprävention und Behandlung wegen Steuerausfällen abgebaut werden. Leidtragende wären die Betroffenen und deren Angehörige.
17.09.2013