Blutspenden besser als Bluteinfrieren
Private Blutbanken buhlen um Nabelschnurblut von Säuglingen, um so an Blutstammzellen zu kommen. Experten kritisieren, dass nur ein geringer Teil von Krankheiten damit behandelt werden können. Blutspenden seien hier billiger und effektiver.
In der Schweiz buhlen vier private und zwei öffentliche Blutbanken um die Nabelschnüre von Neugeborenen.
Denn diese sind ausserordentlich reich an Blutstammzellen und können zur Therapie von Leukämie, Stoffwechsel- und Krebserkrankungen eingesetzt werden.
Private Blutbanken werben bei Eltern dafür, die «biologische Lebensversicherung» für ihre Kinder zu erhalten und das Nabelschnurblut für mindestens 20 Jahre einfrieren zu lassen. «wir eltern» zeigt auf, warum dem dicken Geschäft mit der Hoffnung mit Vorsicht zu begegnen ist.
Immer mehr Eltern in der Schweiz lassen das Nabelschnurblut ihrer Neugeborenen für 20 Jahre bei minus 190 Grad einfrieren. 3000 bis 5000 Franken kostet die Investition in die Gesundheit der eigenen Kinder. Das Verspre-chen der Blutbanken aber ist auch ein Geschäft mit der Angst der Eltern. Die Chancen, dass ein Kind tatsächlich an einem Leiden erkrankt, das mit seinem eigenen Nabelschnurblut therapierbar ist, liegt bei 0.02 bis 0.4 Prozent. Denn bei den meisten Krankheiten, die mit Nabelschnurblut therapiert werden könnten, sind die Ursachen genetischer Natur und die eigenen Stammzellen helfen nicht weiter.
Spenden statt einlagern
Jakob Passweg, Chefarzt Hämatologie am Universitätsspital Basel und Präsident der Schweizer Krebsliga, kritisiert die Exklusivität von privatem Nabelschnurblut: «Sie beschränkt den tatsächlichen Nutzen auf ein absolutes Minimum und widerspricht dem Solidaritätsgedanken von öffentlichen Nabelschnurblutbanken, die allen bedürftigen Personen zur Verfügung stehen.» Passweg hofft darum, dass Eltern hierzulande sich vermehrt bereit erklären, das Nabelschnurblut ihrer Kinder zu spenden. Denn nur so kann langfristig eine Blutbank aufgebaut werden, die im Ernstfall genug Stammzellen zu Therapie aller Erkrankter zur Verfügung stellen kann.
Gesundheits-TV
24.11.2011