Ein Jahresrückblick aus Alkoholpolitischer Sicht
Die strukturelle, in verschiedenen Gesetzen verankerte Alkoholprävention ist in Bewegung. Im zu Ende gehenden Jahr mehr denn je. Zeit zur Reflexion aus alkoholpolitischer Sicht. Die Politik ist gefordert, die gesellschaftliche Verantwortung umzusetzen, anstatt den einzelnen Menschen die alleinige Sorge aufzubürden.
Die laufende Revision der Alkoholgesetzgebung ist das Geschäft mit der für die Alkoholpolitik grössten Tragweite. Aus Präventionssicht standen die Zeichen in diesem Jahr auf Sturm: Die wichtigsten Massnahmen zur Eindämmung des problematischen Konsums haben gegenüber den Interessen der Alkoholindustrie einen äusserst schweren Stand.
Das Alkoholgesetz wird nach Abschluss der laufenden Gesamtrevision für die nächsten Generationen bestimmend sein. Dasselbe gilt für die geplante Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes. Wer zu viel trinkt und im Spital landet, sei selber Schuld und müsse die Kosten alleine tragen, monieren die Befürworter der Änderung. Die Solidarität scheint dabei drittrangig zu sein. Sucht Schweiz fordert nachdrücklich eine gesellschaftliche Haltung, welche die Verantwortung für problematischen Alkoholkonsum nicht alleine auf das Individuum abschiebt, sondern die Gemeinschaft mit einbezieht.
Alkoholpolitische Spannungsfelder
In der politischen Diskussion haben ideologische Argumente Vorrang vor fachlichen. Spannungsfelder gibt es zuhauf, wie folgende Beispiele zeigen:
Persönliche versus gesellschaftliche Verantwortung: Eigenverantwortliches Handeln ist wichtig, auch im Umgang mit Suchtmitteln. Doch nur darauf zu setzen und die gesellschaftliche Verantwortung auszublenden, ignoriert die vielfach belegten und eben nicht nur individuellen Ursachen für Alkoholmissbrauch. Wenn der Alkohol attraktiv beworben, billig überall und fast jederzeit verfügbar ist, wird mehr getrunken.
Anstatt den 24-Stunden-Handel mit Alkohol zu Spottpreisen voranzutreiben, müsste der Gesetzgeber den Alkoholhandel regulieren: Mindestpreise, ein Nachtverkaufsverbot, keine Lockvogelangebote. In einem zunehmend liberalisierten Markt wären dies wirksame Marktkorrekturen zum Schutz der Gesundheit. Davon ist die heutige Gesetzesvorlage weit entfernt.
Persönliche Freiheit versus Marktfreiheit: Es dürfte kaum ein Grundrecht sein, morgens um vier Uhr (billigen) Alkohol kaufen zu können. In der Debatte um das neue Alkoholhandelsgesetz geht es nicht um die vielfach proklamierte Freiheit des Einzelnen, sondern um die Freiheit der Industrie, auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung möglichst grosse Gewinne zu erwirtschaften.
Zudem gibt es auch ein Recht des sozialen Umfelds, sich ungestört im öffentlichen Raum bewegen zu können. Mit dem ursprünglich vom Bundesrat eingebrachten Nachtverkaufsverbot sollte dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Die Absicht war, Alkoholexzesse an Wochenenden einzuschränken und damit einhergehende Lärmbelästigungen, Pöbeleien oder Littering zu bekämpfen. Der Nationalrat hat das Verkaufsverbot im Herbst gestrichen. Das ist sehr bedauerlich, denn die Öffnungszeiten in der Nacht einzuschränken, vermindert Fälle von Alkoholvergiftungen.
Das zeigen die Erfahrungen im Kanton Genf, wo seit 2005 für Läden, Tankstellen und Videotheken ab 21 Uhr ein Alkoholverkaufsverbot gilt. Dadurch gingen die Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftung bei Jugendlichen im Vergleich zu anderen Kantonen zurück.
Preiserhöhungen und eine Reduktion der Verfügbarkeit würden die problematisch Konsumierenden treffen. Die moderat trinkende Mehrheit wäre davon kaum betroffen, geschweige denn in der persönlichen Freiheit eingeschränkt.
Schuld versus Unschuld bei Alkoholproblemen: Wer ärztliche Hilfe braucht, soll diese bekommen, unabhängig vom Portemonnaie. So sieht es die soziale Krankenversicherung heute vor. Die geplante Neuregelung lässt befürchten, dass Personen mit einer Alkoholvergiftung nicht versorgt werden, weil sie die Kosten scheuen oder ihnen das Geld fehlt. Die aktuelle Debatte riskiert, dass auch bei anderen Gesundheitsthemen die Schuldfrage gestellt wird.
Die Notversorgung rettet Leben und sie ermöglicht weitere Hilfe, die das Trinkverhalten zu ändern vermag. In der politischen Debatte ist viel von moralischem Vergehen die Rede. Wer zu viel trinkt, sei selbst Schuld. Das greift zu kurz. Alkoholprobleme betreffen uns alle, direkt oder indirekt. Und: Menschen im Umfeld Betrunkener sollten darauf zählen können, dass Betroffene im Notfall medizinische Hilfe bekommen.
Eine Gemeinschaftsaufgabe
Dass Alkoholprävention eine Gemeinschaftsaufgabe ist, zeigen allein die Zahlen:
- Geschätzte 250'000 Personen in der Schweiz sind alkoholabhängig. Dies entspricht fast zwei Mal der Einwohnerzahl Berns.
- Rund eine Million Menschen hat einen gesundheitsgefährdenden Umgang mit Alkohol. Das entspricht gut zweieinhalb Mal der Einwohnerzahl Zürichs.
- Jeder 12. Todesfall ist auf Alkohol zurückzuführen. Im Jahr 2011 sind dies 1600 Tote (1181 Männer und 419 Frauen) im Alter von 15 bis 74 Jahren.
Neues Alkoholhandelsgesetz und Änderung des Krankenversicherungsgesetzes
Derzeit werden zwei zentrale alkoholpolitische Geschäfte auf nationaler Ebene vorbereitet: Das Alkoholgesetz will laut Zweckartikel den problematischen Konsum und alkoholbedingte Schäden reduzieren sowie die Jugend schützen. Doch leider fehlen in der heutigen Vorlage die wissenschaftlich fundierten wirksamen Präventionsinstrumente. Ein Widerspruch, der nur damit erklärt werden kann, dass die Interessen der Alkoholindustrie den Gesetzgeber entscheidend beeinflussen. Derzeit wird ein Steuersystem gesucht, das inländische Spirituosenproduzenten begünstigt und dennoch rechtskonform ist. Die Fortsetzung der Parlamentsdebatte ist für Monate aufgeschoben.
Laut der Initiative von Nationalrat Toni Bortoluzzi soll die medizinische Notversorgung, die durch exzessiven Alkoholkonsum notwendig wird, durch die Verursacher selber bezahlt werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) ist Mitte 2013 auf einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes eingetreten. Im Frühjahr 2014 wird die SGK-NR über die Vorlage befinden, welche dann bei den interessierten Kreisen in die Vernehmlassung geschickt wird.
18.12.2013