Generika im Vergleich zu den Originalpräparaten
Im Vergleich mit Originalpräparaten sind Generika billiger, aber keineswegs weniger wirksam oder weniger gut verträglich.
Alle Medikamente mit einem neuen Wirkstoff, sogenannte Orginialpräparate sind in der Schweiz während 20 Jahren durch ein Patent geschützt. Nach dieser Frist können andere Hersteller dasselbe Medikament produzieren und zu einem günstigeren Preis anbieten, da ihnen keine Kosten im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung entstanden sind. Dabei handelt es sich um ein Generikum.
Eigenschaften von Generika
Generika sind charakterisiert durch den gleichen Wirkstoff wie das Originalpräparat, die gleiche Darreichungsform (Tablette, Zäpfchen usw.), den gleichen Einnahmeweg, die gleiche Dosierung und die gleiche Behandlungsnotwendigkeit. Unterschiede können in Bezug auf Hilfsstoffe wie Bindemittel, Aromen oder Farbstoffe vorhanden sein.
Für die Qualitätsüberwachung der Heilmittel ist in der Schweiz die Arzneimittelbehörde Swissmedic zuständig. Wie Originalmedikamente müssen auch Generika von Swissmedic für den Markt zugelassen werden. Für die Zulassung ist der Nachweis erforderlich, dass ein Generikum dieselbe Wirkung hat wie das Originalpräparat. Die Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen an Generika sind die gleichen wie bei Originalpräparaten.
Sind Generika für alle Patienten geeignet?
Wie bei allen Medikamenten gilt auch für Generika, nicht jedes ist für jede Person gleich gut geeignet. Zum Beispiel sind die Tablettenform und der Geschmack des Generikums oft entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Therapie. Kann das Generikum schlechter geschluckt werden oder ist es bitterer als das Originalpräparat, besteht die Gefahr, dass der Patient es nicht einnimmt und die Therapie abbricht.
Vorteil der Generika
Der Vorteil liegt vor allem in den Kosten. Damit Generika zugelassen und in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente aufgenommen werden, müssen sie deutlich günstiger sein als die Originalpräparate.
Immer mehr Ärzte und Ärztinnen verschreiben wenn möglich Generika. In der Apotheke können ausserdem günstigere Alternativen sowohl für rezeptfreie Medikamente als auch für verschriebene Originalpräparate vorgeschlagen werden. Das heisst, anstelle des auf dem Arztrezept vermerkten Präparats darf vom Apotheker ein günstigeres Generikum abgegeben werden. Die Apotheke informiert den verschreibenden Arzt über diesen Ersatz.
Linkempfehlungen
- Generika (PDF 146 kB) Patientenbroschüre
- Generikawebsite www.OKgenerika.ch
13.09.2005