Grillgefahr: Verbrennungen
Eine Informationsbroschüre der Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) soll helfen, Verbrennungen zu verhüten. Wir geben Tipps, was bei einer Verbrennung als Erstes getan werden muss.
Bereits kleine Unachtsamkeiten und Fehler seien beim Grillieren Ursache für Verbrennungen, Brände oder Explosionen, schreibt die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) in einem Communiqué.
Beim Grillieren steigen die Temperaturen des Holzkohlegrills bis zu 500 Grad Celsius, bei einem Gasgrill sogar auf bis 800 Grad Celsius an. Tipps wie Sie einen Feuerunfall vermeiden können und welche Erste Hilfemassnahmen Sie bei Verbrennungen ergreifen können, finden Sie hier.
Auszug aus der Broschüre:
- Der Grill soll auf ebenem und brandfestem Grund stehen und einen Meter Abstand zu brennbaren Gegenständen einhalten.
- Beim Holzkohlegrill sollte zum Anzünden ein rohrförmiger Anzündkamin benutzt werden (ist im Fachhandel erhältlich).
- Keine Nachgiessen von Anzündeflüssigkeiten, Gefahr von kleinen Explosionen und Spucken von glühenden Teilchen.
- Verlöschtes Feuer und warme Asche mit Wasser übergiessen.
- Grill im Freien aufbewahren oder Rückstände in einem feuerfesten Behälter aufbewahren.
- Beim Gasgrill sollten die Gebrauchsanweisung und die Sicherheitshinweise auf der Gasflasche gelesen werden. Gasleitungen auf Lecks prüfen.
- Gasgrill nur im Freien benutzen. Gasgeruch ist ein Alarmzeichen!
- Kinder nie unbeaufsichtigt am Feuer lassen, Feuer und Anzündutensilien sind kein Spielzeug.
Was tun bei Feuerunfall?
Ruhe bewahren und überlegt handeln und sich selber nicht in Gefahr bringen! In schweren Fällen möglichst sofort den Rettungsdienst und die Feuerwehr alarmieren.
Zeichen von Verbrennungen oder Verbrühungen
- Schmerz
- Rötung
- Schwellung
- Blasenbildung
- tiefere Gewebeschädigungen wie weisse, abgelederte Haut oder Verkohlungen
- eventuell Schockzeichen. (vermehrte Schweissneigung, Übelkeit, Schwindel, Blässe und eventuell auch Herzklopfen voraus. (Häufig berichten die Betroffenen auch von einem plötzlichen "Schwarzwerden vor den Augen".)
Erste Hilfe Massnahmen bei Verbrennungen
- Löschen von bestehenden Kleiderbränden: Flammen mit Decken oder Tüchern, wenn’s geht nass, ersticken. Betroffene auf dem Boden hin- und herwälzen und auch mit nassen Tüchern umwickeln oder mit Wasser abspritzen.
- Feuerlöscher in erster Linie für Gegenstände einsetzen, da nicht alle Geräte für Menschen bestimmt sind. NICHT ins Gesicht spritzen.
- Kleidung vom betroffenen Körperteil vorsichtig entfernen, nicht reissen.
- Eingebrannte Materialien in der Haut belassen, sonst können noch stärke Gewebsschädigungen passieren.
- Verbrannte Körperteile mit Wasser übergiessen, bis die Schmerzen nachgeben. Betroffenen niemals ganz ins kalte Wasser legen (Schockgefahr). Bei Kindern auf Unterkühlung achten.
- Wundflächen mit sterilen Verbänden abdecken, nicht kleben. Ein gebügeltes Haushalttuch geht auch. Keine Salben, Gels, Öl, Talgpuder auf offene Wunden geben.
- Betroffene zudecken, damit sie nicht frieren
- Betroffene nicht allein lassen:Bewusstsein, Atmung und Puls kontrollieren. (ABCD Regel: Das "berühmte" GABI in der Erhebung des Zustandes eines Verletzten wird durch das ABCD-Schema abgelöst (Atemwege - Beatmung - Circulation/Compression - Defibrillation).
- Bewusstlose mit ausreichender Eigenatmung in die stabile Seitenlage versetzen und die Beine hoch lagern. Bei fehlender Atmung, beatmen in Rückenlage.
Die Informationsbroschüre "Brandgefahr Nr. 1: Der Grill" kann direkt bei der BfB bestellt werden (Postfach 8576, 3001 Bern) oder www.bfb-cipi.ch..
17.06.2004