Lampenöl-Vergiftung: Kein Erbrechen auslösen
Wenn ein Kind Lampenöl oder einen anderen flüssigen Brennstoff getrunken hat, darf keinesfalls ein Erbrechen ausgelöst werden. Das Toxinsitut gibt Auskunft.
Niemals ein solches Kind zum Erbrechen bringen sondern sofort ins nächste Krankenhaus bringen und/oder das Toxinstitut Tel. 145 um Auskunft bitten. Fachleute warnen, dass Erbrochenes und damit das geschluckte Öl in die Lunge gelangt und dort eine schwere Lungenentzündung hervorruft. Erste Symptome einer Vergiftung sind: Husten, Übelkeit, Erbrechen.
Das Öl oder die flüssigen Brennmaterialen können auch nur eingeatmet zu starken Beschwerden führen nämlich: Husten, Atemnot und Zyanose (blau anlaufen); in schweren Fällen Somnolenz (Bewusstseinstrübung), Erregungszustände, cerebrale Krampfanfälle und Herzrhythmusstörungen.
Fragebogen vom Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum
Bei Vergiftungsverdacht sollten Sie einen Arzt oder ein Tox-Zentrum anrufen. Versuchen Sie, die folgenden Informationen zu liefern, die für eine individuelle Risikobeurteilung und Behandlung wichtig sind:
Am Wochenende hatte Bundesumweltminister Jürgen Trittin in Deutschland nach dem Tod von zwei Kindern ein völliges Verkaufsverbot für Lampenöle gefordert. Seit 2000 dürfen europaweit bereits keine gefärbten und parfümierten Lampenöle mehr verkauft werden.
Ähnliche Gefahren gehen laut der «Ärztlichen Praxis» allerdings auch von Grillanzündern, Petroleum oder Feuerspuckflüssigkeiten aus. Derlei Produkte müssten für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
28.07.2004