Nationalrätliche Gesundheitskommission ist gegen die Komplementärmedizin
Medienmitteilung: Die Gesundheitskommission des Nationalrates hat die Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ am 25. Januar 2007 mit 15 zu 8 Stimmen abgelehnt. Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Pierre Triponez (FDP BE) wurde auch einem Vermittlungsvorschlag von Nationalrat Reto Wehrli (CVP SZ) die Zustimmung verweigert.
Diese wollte den Bundesrat u.a. verpflichten, die fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin wieder in die Grundversicherung aufzunehmen. Das Volk wird aber an der Urne diese Fehlentscheide korrigieren können. Die Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ fordert, dass die Schul- und die Komplementärmedizin in Zukunft besser zusammenarbeiten können (Integrative Medizin).
Beide Systeme haben Vor- und Nachteile. Arbeiten Schul- und Komplementärmedizin Hand in Hand, so steigen die Heilungserfolge der Patienten. Die Volksinitiative ist am 4. Oktober 2005 mit 138’724 gültigen Unterschriften zu Stande gekommen. Die ablehnende Haltung der Gesundheitskommission zeigt, dass eine Mehrheit der Mitglieder nicht gewillt ist, die Komplementärmedizin in den Gesetzen gebührend zu berücksichtigen. Umso wichtiger ist es, dass das Volk einem Verfassungsartikel für die Komplementärmedizin zustimmt.
Der Präsident der Gesundheitskommission Pierre Triponez (FDP Bern) hat seinem Parteikollegen Bundesrat Pascal Couchepin einen Freundschaftsdienst erwiesen, indem er eine Kommissionsmotion von Nationalrat Reto Wehrli (CVP Schwyz) mit Stichentscheid ablehnte. Den Schaden tragen die Patientinnen und Patienten. Bundesrat Cochepin hat die ärztliche Komplementärmedizin 2005 aus der Grundversicherung ausgeschlossen.
Als Folge können nur noch 70 Prozent der Bevölkerung komplementärmedizinisch behandelt werden, obwohl die Schulmedizin bei gewissen Krankheiten keine Alternativen oder nur solche mit höheren Nebenwirkungen bietet (Quelle BAG: Programm Evaluation Komplementärmedizin).
Hat die ärztliche Komplementärmedizin in der Grundversicherung 25 Mio. Franken pro Jahr gekostet, so bezahlen die PatientInnen in den Zusatzversicherung für die gleiche Leistung nun 200 bis 300 Mio. Franken an Prämien. Die Kommissionsmotion von Nationalrat Wehrli hat verlangt, dass der Bundesrat bei drei Forderungen Massnahmen trifft: Die fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin gehören in die Grundversicherung, das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie erarbeitet und genehmigt nationale Diplome für nicht-ärztliche Therapeuten und das Heilmittelgesetz wird im Bereich der Komplementärmedizin konkretisiert.
29.01.2007