Neue Patientenverfügung speziell für Krebskranke
Mit dem Dokument das speziell für Krebspatienten von der Krebsliga Schweiz ausgearbeitet wurde, kann der eigene Wille betreffend weiterer Pflege oder Behandlung sichergestellt werden.
Ab dem 10. Oktober 2009 können Menschen mit Krebs auf eine neue Patientenverfügung zurückgreifen. Diese ist spezifisch auf die Diagnose Krebs ausgerichtet und geht präziser auf die Bedürfnisse der Krebsbetroffenen ein als allgemein gehaltene Patientenverfügungen.
Mit dem Dokument können Patientinnen und Patienten sicherstellen, dass Ärzte ihren Willen auch dann berücksichtigen, wenn sie diesen selber nicht mehr zum Ausdruck bringen können. Angehörige haben dank der Verfügung die Gewissheit, im Sinne des Patienten zu entscheiden. Für beratende Gespräche können sich Betroffene und Angehörige an die Mitarbeitenden der kantonalen Krebsligen wenden.
Die Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs und eine dazugehörige Wegleitung sind von der Krebsliga Schweiz gemeinsam mit dem Zürcher Institut Dialog Ethik ausgearbeitet worden.
ie werden am 10. Oktober 2009 anlässlich des fünften Welt Hospiz- und Palliativ Care-Tages veröffentlicht. Die Patientenverfügung der Krebsliga und die Wegleitung sind in deutscher sowie französischer (ab Frühjahr 2010 auch in italienischer) Sprache erhältlich. Sie können auf der Website der Krebsliga Schweiz kostenlos heruntergeladen oder für 18 Franken (zuzüglich Versandkosten) bestellt werden. Bestellungen nehmen auch die kantonalen Krebsligen oder die Telefonnummer 0844 85 00 00 entgegen.
«Das erste Mal in der Menschheitsgeschichte sind die Möglichkeiten zur Lebenserhaltung so gross, dass wir gezwungen sind zu entscheiden, wie weit wir damit gehen wollen.» Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin Dialog Ethik, Institut für Ethik im Gesundheitswesen. Das Interview finden Sie unter www.krebsliga.ch.
12.10.2009