Organ-Transplantationen: kürzere Wartefristen dank ''Bern''
Dank guter Arbeit im Inselspital Bern sind die Wartefristen für Spender-Organe im Landesdurchschnitt kürzer geworden. Das Inselspital stellte der nationalen Zuteilungsstelle mehr als doppelt so viele Organe für Transplantationen zur Verfügung als umgekehrt.
Seit 1. Juli 2007 gilt das neue Transplantations-Gesetz. Es verpflichtet jedes Spital, seine Organspenden von verstorbenen Patienten in einen gesamtschweizerischen Pool zu geben. Die nationale Organisation Swisstransplant teilt die Organe den Patienten unter anderem nach der Dauer der individuellen Wartezeit zu. Es gibt neu nur noch eine einzige zentrale, landesweite Warteliste pro Organ. Zuvor hatten die Transplantations-Zentren eigene, regionale Wartelisten geführt und konnten die Organe vorwiegend den eigenen Patientinnen und Patienten zuteilen. Auch diese Zuteilung war bereits via Swisstransplant erfolgt.
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes hat das Inselspital der nationalen Zuteilungsstelle 27 Organe zur Verfügung gestellt und seinerseits 12 Organe erhalten (Stand: 20. Dezember). Das Inselspital, bzw. die Angehörigen Verstorbener im Einzugsgebiet des Inselspitals (Kanton Bern und Umgebung) halfen somit, die Wartefristen in andern Regionen zu verkürzen, während die eigenen vorderhand angestiegen sind. Die Berner Transplantations-Spezialisten hatten dies im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung vorausgesagt.
Organzuteilung nach Wartezeit
Inselspital-Patienten warteten bisher dank guter lokaler Organisation und ver-ständnisvoller Angehörigen von Organspendern in der Regel weniger lang auf ein Spenderorgan als Patienten aus vielen andern Regionen. Die Wartezeit ist neu ein zentrales Kriterium bei der Organzuteilung: Bevorzugt wird grundsätzlich, wer am längsten wartet. Notfall-Transplantationen bilden die häufigsten Ausnahmen.
Nach wie vor zählt die Schweiz zu wenig Organspender: Ihre Anzahl ist im Vergleich zu praktisch allen andern westeuropäischen Ländern sehr tief. Dies liegt nicht an der tieferen Anzahl tödlicher Verkehrsunfälle, sondern vor allem an grossen regionalen Unterschieden in der Erkennung geeigneter Spender-Organe bei Verstorbenen. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Unterschiede ausgeglichen werden: Jedes Spital mit Intensivstation muss eine Fachperson mit der Erkennung und Betreuung möglicher Organspender beauftragen. Im Inselspital ist dies seit Jahren der Fall; auch gibt es eine gute Vernetzung mit den umliegenden Regionalspitälern. Da in Bern auf diese Weise in den ver-gangenen Jahren viele Organspender erkannt werden konnten, waren bis zur Einführung des Transplantations-Gesetzes die Wartezeiten in Bern entsprechend kürzer.
Inselspital verbessert Spenderarbeit weiter
Das Inselspital hilft aktiv mit, das schweizerische Transplantations-Netzwerk zum Erfolg zu führen und potentielle Organspender noch besser zu erkennen:
- Im Oktober wurde im Inselspital das Transplantations-Zentrum „transplant-net.ch“ geschaffen, welches innerhalb des Spitals alle Transplantations- Disziplinen zusammenführt. Direktor ist der Nieren- und Transplantationsspezialist Professor Hans-Peter Marti.
- Das Inselspital hat die Intensivstationen der öffentlichen und privaten Spitäler des Kantons Bern hinsichtlich Organspenden mit transplantnet.ch verbunden.
- Das Inselspital wirkt neu als bisher einziges Zentrum in der Schweiz an einem gesamteuropäischen Qualitätsmanagement-Projekt zur Verbesserung der Spendererkennung mit.
27.12.2007