Pflanzliche Therapien in Schwangerschaft und Stillzeit
Erlaubte Arzneipflanzen und verbotene Pflanzen: Um das gesundheitliche Risiko von Mutter und Kind nicht zu gefährden, dürfen auch Naturheilmittel nicht wahllos eingenommen werden.
Schwangere und Stillende haben zwar oft mehr Vertrauen in pflanzliche Arzneimittel als in chemisch-synthetische Präparate, dennoch bleiben Unsicherheiten bezüglich des Risikos für das Kind.
Da klinische Studien fehlen, ist es nicht immer einfach, die richtige Wahl zu treffen. Und: Die Wahl der Arznei muss dem Arzt überlassen werden. Oder hätten Sie gewusst, dass Eisenkrauttee oder Aufgüsse von Salbeiblättern nicht in der Schwangerschaft getrunken werden dürfen, da sie abortiv wirken?
Im Folgenden werden ein paar Rezepturen respektive Arzneipflanzen aufgelistet, die entweder in die Positivliste oder in die Negativliste (verbotene Arzneimittel) gehören. Der Artikel wurde für Ärzte geschrieben und erschien im Fachblatt Gynäkologie.
08.09.2009