Skifahren: So senken Sie das Verletzungsrisiko
Experten der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie stellen eine Zunahme der Verletzungen – an erster Stelle stehen Knieverletzungen – durch Skifahren fest. Sie sind überzeugt, dass oft eine fehlende Fitness dafür verantwortlich ist, wie sie im Fachblatt journalmed.de schreiben.
Ein Drittel der beim Skifahren zugezogenen Verletzungen betreffen das Knie. Dabei wird am häufigsten das vordere Kreuzband verletzt. Danach folgen Verletzungen am Rumpf, Hüfte und Oberschenkel und zum Schluss am Kopf (mit immerhin 6.6% aller Verletzungen).
Unzureichende Fitness und ein fehlendes Aufwärmtraining müssten für viele Verletzungen als Ursache gelten, schreiben die Experten und geben gleich Tipps, wie das zu vermeiden wäre.
Die folgenden Tipps gelten sowohl für Ski- als auch für Snowboarder und andere Pistenbenutzer. Der Einfachheit halber wird immer vom Skifahrer geredet.
Tipps zur Vorbeugung während dem Jahr
- Mindestens 2-3 Mal die Woche für mindestens 30 Min. ein sportliches Training zum Aufbau der Muskulatur und zur Verbesserung der Beweglichkeit. Hilfreich sind Fahrradfahren, Schwimmen, Walken, Joggen oder spezielle Übungen, insbesondere für die Oberschenkelmuskulatur.
- Für eine gute Kondition soll auch die Ausdauer trainiert werden. Auch hier helfen einerseits Ausdauersportarten wie Radfahren, Joggen, Schwimmen, Wandern etc. und andererseits ein gezieltes Muskletraining.
Optimierung der Skiausrüstung
- Bindungseinstellungen vor dem Skifahren jährlich vom Fachmann prüfen lassen.
- Ein Helm schützt vor Kopfverletzungen – ist aber kein Freipass zum Rasen.
- Sehschärfe insbesondere ab 50 Jahren, regelmässig überprüfen, Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen) anpassen.
- Im Falle eines Auslandaufenthaltes sollte die Versicherungsabdeckung vorgängig überprüft werden.
Verhalten auf der Piste nach den FIS-Regeln:
- Rücksichtnahme auf die anderen Pistenteilnehmer
- Beherrschung der Geschwindigkeit und der eigenen Fahrweise
- Wahl der Fahrspur: der von hinten Kommende, darf die vor ihm Fahrenden nicht gefährden.
- Mit genügend Abstand darf von allen Seiten überholt werden.
- Nach Abfahren oder Einfahren, Schwingen in eine Abfahrt, gegen oben oder unten, muss der Fahrer sich vergewissern, dass durch sein Manöver für andere Skifahrer keine Gefahr besteht.
- An unübersichtlichen oder engen Stellen nicht anhalten, es sei denn, es liegt ein Notfall vor. Die Stelle schnellst möglich wieder freimachen oder andere Skifahrer anweisen, dass andere Teilnehmer gewarnt werden.
- Ab- oder Aufsteigen zu Fuss ist nur am Pistenrand gestattet.
- Offizielle Markierungen und Signalisationen müssen eingehalten werden.
- Bei Unfällen ist jeder Skifahrer verpflichtet, dem Verletzten beizustehen, Hilfe zu geben oder im Notfall die Rettung anzufordern.
- Bei einem Unfall, ob als Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss sich jeder Skifahrer ausweisen können.
Verhalten auf der Piste ausserdem:
- Anfänger – insbesondere auch Erwachsene - sollten zunächst eine Skischule besuchen
- Pistenwahl dem Können anpassen (Anfänger sollten keine Schwarzen Pisten fahren).
- Die Bekleidung ( Handschuhe, Sonnen- respektive Schneebrillen) sollte den Witterungsverhältnissen angepasst sein
- Essen und Trinken nicht vergessen: die Kälte und das Skifahren belasten die physischen Fähigkeiten
- Genügend Pausen einlege: seine Kräfte nicht überschätzen und auf Müdigkeitszeichen achten.
- Kein Alkohol auf der Piste
- Gefährliche Pisten (Eis oder aufgeweichte Pisten) und auch überfüllte Pisten wenn möglich meiden.
- Tragen von Protektoren (z.B. Wirbelsäule oder Knie- und Handgelenk), gilt insbesondere auch für Snowboarder und Freerider oder Anfänger.
Skiunfall – was ist zu tun?
- Unfallstelle möglichst weiträumig sichern, sodass weder der Verletzte noch die Helfer in Gefahr kommen
- Zustand des Verletzten prüfen und Hilfe via Notruf 112 (gilt europaweit) anfordern
- Erste Hilfe Massnahmen anwenden, den Verletzten beruhigen und wenn möglich warm behalten; Verletzte bis zum Eintreffen der Rettung nicht alleine lassen.
16.02.2015