Tollwut: Vorsicht bei Tieren als Feriensouvenirs
Das Veterinäramt Basel-Stadt rät dringend davon ab, Tiere und tierische Produkte aus den Ferien mit in die Schweiz zu bringen. Die Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, können Träger von Krankheiten wie Tollwut sein, die auf den Menschen übertragbar sind.
Hunde oder Katzen, sei es als Souvenirs oder als Findeltiere, aus den Ferien in die Schweiz mitzubringen, ist problematisch. In gewissen Feriendestinationen besteht ein nicht unerhebliches Risiko, sich mit dem Tollwutvirus anzustecken.
Deshalb müssen Hunde und Katzen aus solchen Ländern bei der Einfuhr in die Schweiz über den gesetzlich vorgeschriebenen Tollwutschutz verfügen. Dies, damit Menschen und Tiere in der Schweiz vor der tödlichen Krankheit geschützt bleiben und der günstige internationale Seuchenfrei-Status der Schweiz beibehalten werden kann. Das Veterinäramt Basel-Stadt empfiehlt, vor dem Entscheid, ein Heimtier in die Schweiz mitzubringen, sich im Internet auf den Seiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu informieren. Das BLV stellt eine Broschüre zum Reisen mit Heimtieren zur Verfügung.
Bewilligungspflicht für Einfuhr von tierischen Produkten
Der Import von Wildtieren und tierischen Produkten (Trommeln mit Lederbesatz, Schmuck aus Korallen etc.) ist nicht nur aus seuchenpolizeilichen Gründen problematisch, sondern auch aus Artenschutzgründen in vielen Fällen verboten bzw. bewilligungspflichtig. Häufig ist es Touristinnen und Touristen nicht bewusst, dass sich hinter einem Andenken ein tierisches oder pflanzliches Produkt verstecken kann, welches von geschützten Arten stammt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die jeweiligen Produkte gekauft oder am Strand (z.B. Korallen, Fechterschnecken) oder im Wald (z.B. Federn) gefunden wurden. Das BLV informiert auch hierzu auf seiner Webseite über die verbotenen und bewilligungspflichtigen Produkte. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, die zuständige Behörde des Reiselandes oder das BLV zu kontaktieren, um spätere Schwierigkeiten am Zoll zu vermeiden.
Tollwut-Impfung für eigenes Heimtier Pflicht
Das BLV stellt auf ihrer Webseite zudem eine Online-Hilfe zur Verfügung, mit der die spezifischen Bedingungen für die Reise mit dem eigenen Heimtier aus der Schweiz in ein bestimmtes Land ermittelt werden können. Die Einfuhrbedingungen der Reiseländer sind sehr unterschiedlich, besonders für Hunde und Katze. Die Bedingungen sind bei den zuständigen lokalen Behörden deshalb frühzeitig abzuklären.
Wegen den strengen Bedingungen für die Rückkehr, sollten Hunde und Katzen nicht in Tollwut-Risikoländer mitgenommen werden. Wenn doch, dann zwingend mit einem Mikrochip, gegen Tollwut geimpft und einer schriftlich nachweisbaren Tollwut-Antikörper-Bestimmung. Zwischen Impfung und Antikörper-Bestimmung müssen 30 Tage liegen. Nur wenn die Antikörper-Bestimmung noch in der Schweiz erfolgt, entfällt die daran anschliessende, weitere Wartefrist von 3 Monaten vor der Rückreise.
Erfolgt die Rückreise über einen Schweizer Flughafen, braucht es zudem eine Einfuhrbewilligung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Tiere, welche bei der Rückreise Mängel bei Mikrochip, Tollwutimpfung, Antikörperbestimmung, Einfuhrbewilligung oder beim korrekten zeitlichen Ablauf aufweisen, werden an der Grenze oder auch später im Inland beschlagnahmt und im schlimmsten Fall zum Schutz der Bevölkerung eingeschläfert.
07.07.2015