Veganer: Schlechte Knochendichte, tiefes Osteoporoserisiko
Neuesten Studien zur Folge haben Rohkost-Veganer eine extrem niedrige Knochenmasse. Sie tragen dennoch ein niedriges Knochenbruch- und Osteoporoserisiko.
Dazu untersuchten sie 18 strikte Veganer im Alter zwischen 33 und 85 Jahren, die sich im Schnitt seit 3.6 Jahren ohne tierische Produkte (wie Fleisch, Käse, Milch) ernährten, sondern ausschliesslich von Gemüse, Obst, Nüssen, Samen, Getreiden und Olivenöl. Den Teilnehmern stellten sie eine altersentsprechende Kontrollgruppe, die über die gleichen sozioökonomischen Faktoren verfügte, gegenüber.
Die Wissenschaftler stellten Erstaunliches fest. Obwohl die Veganer eine niedrigere Knochendichte in wichtigen Skelettregionen (Hüfte, Lendenwirbelsäule) aufwiesen, waren die Gelenke und Knochen stark. Die Experten führten dies darauf zurück, dass Veganer durch ihre Ernährung über andere biologische Voraussetzungen verfügten. Dadurch fehlten ihnen die mit Knochenschwund und Knochenbrüchen einhergehenden typischen Symptome.
Ausserdem wiesen die Veganer stärkere Abwehrkräfte und einen niedrigeren Body-Mass-Index (BMI) auf. Auch war der Körperfettanteil geringer und das Brustkrebs- und Prostatakrebsrisiko ebenfalls. Erstaunlicherweise war die Vitamin-D-Konzentration im Körper trotz Verzicht auf Milch- und Fleischprodukte erhöht.
Fazit der Autoren
Eine vegane Ernährung habe Vor- und Nachteile, so die Experten. Die Ergebnisse der Studie bezeugen, dass diese Ernährungsweise durchaus positive Effekte auf den Körper hat. Insbesondere der niedrigere BMI hat eine präventive Wirkung bei der Reduzierung von Herzerkrankungen und Krebs.
Dennoch sei vor so extremer Ernährung abzuraten, denn über einen langen Zeitraum gesehen könnten dadurch gesundheitliche Probleme entstehen. Eine ausgewogene und gesunde Ernährung mit viel frischem Obst und Gemüse, Milchprodukten, Fisch, Fleisch und Getreide sei immer noch die beste Gesundheitsvorsorge, so der Studienleiter.
Was heisst vegetarisch oder vegan bei Lebensmitteln?
Anlässlich der letzten Revision der Lebensmittelverordnung wurden verschiedene vegetarische Kategorien (Art. 33) definiert. Steht auf einer Verpackung der Hinweis "vegetarisch", so bedeutet dies, dass dieses Nahrungsmittel weder Fleisch, Fisch, noch daraus hergestellte Zutaten enthält. Es kann jedoch Milch, Milchbestandteile (z.B. Milchzucker), Eier, Eierbestandteile und Honig enthalten. Anstelle von "vegetarisch"sind auch die Begriffe "ovo-lacto-vegetarisch" und "ovo-lacto-vegetabil" zugelassen.
Wird ein Produkt als "ovo-vegetarisch" bzw. als "ovo-vegetabil" bezeichnet, so enthält es ausser Eiern, Eierbestandteilen und Honig keine weiteren tierischen Zutaten. Lebensmittel, die keine tierischen Zutaten ausser Milch, Milchbestanteilen und Honig enthalten, können ihrerseits als "lacto-vegetarisch" bzw. "lacto-vegetabil" bezeichnet werden. Enthält ein Produkt überhaupt keine Zutaten tierischer Herkunft, gilt es als "vegan" oder "vegetabil". (Quelle: Schweizerische Gesellschaft für Ernährung SGE).
29.03.2005