Viele Ärzte halten Suizidhilfe für vertretbar, aber nur wenige werden aktiv
Viele Schweizer Ärztinnen und Ärzte halten es für vertretbar, dass Ärzte Suizidhilfe leisten können. Doch nur eine Minderheit ist bereit, selbst bei einem Suizid zu helfen. Dies zeigt eine Studie, die im Auftrag der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) erstellt worden ist. Gemäss der Studie wird Suizidhilfe derzeit von wenigen Ärztinnen und Ärzten geleistet.
Viele Schweizer Ärztinnen und Ärzte halten es für vertretbar, dass Ärzte Suizidhilfe leisten können. Doch nur eine Minderheit ist bereit, selbst bei einem Suizid zu helfen. Dies zeigt eine Studie, die im Auftrag der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) erstellt worden ist. Gemäss der Studie wird Suizidhilfe derzeit von wenigen Ärztinnen und Ärzten geleistet. Eine Studie im Auftrag der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) untersucht zum ersten Mal die Haltung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte zur ärztlichen Suizidhilfe: Drei Viertel der Ärztinnen und Ärzte, die an der Studie teilgenommen haben, halten die ärztliche Suizidhilfe grundsätzlich für vertretbar. Etwas weniger als die Hälfte kann sich Situationen vorstellen, in denen sie persönlich bereit wären, Suizidhilfe zu leisten. Ein gutes Viertel der Antwortenden toleriert zwar Suizidhilfe, würde diese aber selbst nicht leisten.
Die Zustimmung zur Suizidhilfe hängt für die Mehrheit der antwortenden Ärztinnen und Ärzte von der konkreten Situation ab: Je eindeutiger eine rein körperliche Erkrankung vorliegt und je näher das Lebensende ist, desto grösser ist die Akzeptanz der Suizidhilfe. So lehnen drei Viertel der Antwortenden die Suizidhilfe bei Hochbetagten aber sonst gesunden Menschen ab und etwas mehr als die Hälfte lehnen die Suizidhilfe bei psychisch erkrankten Menschen ab.Die Studie untersuchte auch die konkreten Erfahrungen der Ärztinnen und Ärzte: Knapp die Hälfte der Antwortenden haben es mindestens einmal erlebt, dass sie ernsthaft um Suizidhilfe gebeten wurden. Rund ein Viertel hat schon in mindestens einem Fall geprüft, ob die Voraussetzungen für Suizidhilfe erfüllt sind. Die meisten dieser Ärztinnen und Ärzte haben dies sehr selten getan. Einzelne Ärztinnen und Ärzte haben schon mindestens 50 Mal eine solche Prüfung durchgeführt. Von den 1318 Ärztinnen und Ärzten, die an der Studie teilnahmen, gaben 111 an, schon mindestens einmal eine Handlung getätigt zu haben, die im rechtlichen Sinne als Suizidhilfe gilt. In der Regel handelte es sich dabei um das Verschreiben des tödlichen Medikamentes NaP (Natrium-Pentobarbital). In rund drei Viertel der Fälle von Suizidhilfe, über welche die Antwortenden berichteten, war eine Suizidhilfeorganisation beteiligt.
Die Studie basiert auf einer zufällig ausgewählten Stichprobe der Schweizer Ärzteschaft. Die Ergebnisse sind jedoch aufgrund der Rücklaufquote nicht generalisierbar für die gesamte Ärzteschaft, sondern spiegeln vielmehr die Meinung von Ärztinnen und Ärzten, die an der Thematik interessiert sind.
Hintergrund dieser Studie sind die Diskussionen, die seit vielen Jahren rund um die Suizidhilfe in der Schweiz geführt werden, sowie um die Rolle, welche die Ärzte dabei einnehmen. Die SAMW-Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am einnehmen. Die SAMW-Richtlinien «Betreuung von Patientinnen und Patienten am Lebensende» stammen aus dem Jahr 2004. Sie werden, wie alle Richtlinien, nach zehn Jahren überprüft. Die Zentrale Ethikkommission der SAMW hat nun beschlossen, die SAMW-Richtlinien zu überarbeiten, wobei die Ergebnisse der Studie in die Revision einfliessen werden. Die Revision einer Richtlinie dauert in der Regel drei bis vier Jahre. Ein Entwurf der revidierten Richtlinien soll veröffentlicht und breit diskutiert werden.
19.11.2014