Zugang zu Krebsmedikamenten im Off-Label-Use soll gerechter werden
Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat die Motion ''Gleichbehandlung der Patienten beim Zugang zu Medikamenten'' von Nationalrat Jean-François Steiert gutgeheissen. Diese fordert den Bundesrat dazu auf, das Vergütungssystem für Arzneimittel im ''Off-Label-Use'' zugunsten der Patienten schweizweit einheitlich zu regeln.
Die Krebsliga ist erfreut über diesen Entscheid des Gesetzgebers als wichtigen Schritt zur Entschärfung der Problematik von Off-Label-Medikamenten. Damit in Zukunft alle Patienten in der Schweiz die gleiche Zugangschance zu teilweise überlebenswichtigen Krebsmedikamenten haben, fordert die Krebsliga eine Vereinheitlichung der Nutzenbewertung und der Vergütungsregelung: Um den therapeutischen Nutzen einer Off-Label-Behandlung zu beurteilen, soll ein schweizweit verbindliches Modell eingeführt und für seltene Fälle, deren Nutzen mit dem Branchenmodell nicht bestimmt werden kann, soll ein unabhängiges Expertengremium geschaffen werden. Zudem soll die Festlegung der Vergütungshöhe in Abhängigkeit des therapeutischen Nutzens einheitlich und die Kostendeckung durch Krankenkassen und Pharmaunternehmen verbindlich geregelt werden. Nur damit lässt sich sicherstellen, dass vergleichbare Fällen sowohl gleich beurteilt wie auch gleich vergütet werden.
Mit der heute vom Parlament überwiesenen Motion wird der Bundesrat beauftragt, Rechtsgleichheit und -sicherheit in diesem wichtigen Bereich der Krankenversicherung sicherzustellen. Mit der vom BAG letzten Freitag publizierten Evaluation der aktuellen Regelung liegen die Fakten auf dem Tisch. Nun liegt der Ball beim Bundesrat.
Einheitliche Vergütung von Off-Label-Therapien
''Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten beim Zugang zu Medikamenten'' lautet sowohl der Titel wie auch das Ziel der Motion von Nationalrat Jean-François Steiert, mit der die aktuelle Regelung der Vergütung von Medikamenten im ''Off-Label-Use'' verbessert werden soll. Artikel 71 a und 71 b der Verordnung über die Kranken-versicherung (KVV) sind dahingehend zu ändern, dass die Vergütung von Off-Label-Arzneimitteln im Interesse aller Patienten möglichst rasch sowie unabhängig von Wohnort, Medikamentenhersteller und Krankenversicherung geregelt wird. Insbesondere soll sichergestellt werden, dass nicht die Patienten zur Kasse gebeten werden, wenn ein Pharmaunternehmen für ein Off-Label-Medikament einen höheren Preis verlangt, als die Krankenkasse gemäss Nutzenbewertung als wirtschaftlich einstuft und zu vergüten bereit ist.
Krebspatienten von Ungleichbehandlung besonders betroffen
''Off label'' heisst, dass ein Medikament eingesetzt wird, das für diese Indikation (noch) nicht von der Arzneimittelbehörde Swissmedic zugelassen oder (noch) nicht auf der Spezialitätenliste des BAG aufgenommen ist. Ob und in welchem Umfang die Krankenversicherung – basierend auf dem Kostengutsprachegesuch des behandelnden Arztes – die Medikamentenkosten für eine Off-Label-Therapie übernimmt, entscheidet jede Kasse nach der Beurteilung durch ihren Vertrauensarzt selbst. Stossend ist, dass solche Therapien uneinheitlich vergütet und damit die Patientinnen und Patienten ungleich behandelt werden. Je nach Herstellerfirma, Versicherer und Wohnort werden die Kosten in manchen Fällen übernommen, in andern, zum Teil sogar vergleichbaren Fällen hingegen nur zum Teil oder gar nicht. Besonders betroffen ist die Onkologie, da aus diesem Fachbereich die meisten OLU-Fälle stammen. Schätzungen zufolge wird in der Schweiz jede dritte Person, die von einer Krebskrankheit betroffen ist, ''off label'' behandelt.
Im Juni 2013 hat die Krebsliga die Resultate der Studie ''Zugangsgerechtigkeit und -sicherheit bei Krebsmedikamenten im Off-Label-Use'' präsentiert. Zu ähnlichen Befunden und vergleichbaren Handlungsoptionen gelangt nun das BAG in einer letzten Freitag publizierten Evaluation der Umsetzung von Art. 71a und 71b KVV.04.03.2014