bfu-Tipps für Gartenarbeiten ohne Verletzungen
Der eigene Garten bedeutet für viele Hobbygärtnerinnen und -gärtner einen Ausgleich zum hektischen Berufsleben. Bei dieser kreativen und körperlichen Aktivität ereignen sich leider immer wieder Unfälle, die mit einfachen Sicherheitsvorkehrungen vermieden werden könnten. Die bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung listet die wichtigsten Tipps auf.
In der Schweiz ereignen sich jährlich um die 33'000 Unfälle beim Unterhalt von Haus und Garten. Mangelnde Routine, ungeeignete Ausrüstung, Bequemlichkeit, Zeitnot oder Müdigkeit führen gerade bei Gartenarbeiten viel zu häufig zu – teilweise auch gravierenden – Verletzungen. Stürze von Leitern haben die schlimmsten Folgen.
Gefahrenquellen können einfach entschärft werden:
- Um Bäume und Sträucher zu schneiden, sollte eine standsichere Leiter verwendet werden, die wenn immer möglich an einem Ast festzubinden ist. Kleinere Bäume und Sträucher können – ohne jede Sturzgefahr – vom Boden aus mit einer verlängerten Astschere oder Baumsäge zurückgestutzt werden. Bei diesen Arbeiten ist unbedingt eine Schutzbrille zu tragen.
- Robuste Schuhe verhindern Misstritte und Handschuhe schützen vor Hautverletzungen. Fahrlässig ist es, den Rasen barfuss zu mähen.
- Biologische Mittel sind ökologisch sinnvoll und reduzieren das Risiko von Giftunfällen sowie Hautverätzungen.
- Bei ätzenden Gartenchemikalien sind die Sicherheitshinweise unbedingt zu beachten; sie dürfen nur mit Handschuhen, Schutzbrille und Maske gebraucht werden.
- Elektrische Geräte wie Rasenmäher, Heckenschere, Komposthäcksler, Elektrofuchsschwanz oder Motorsäge erleichtern die Gartenarbeit; sie sind aber strikt nach Betriebsanleitung zu verwenden. Blockieren solche Geräte, ist erst der Stecker auszuziehen, bevor man an ihnen herumhantiert. Defekte Geräte sollten nur durch Fachpersonen repariert werden.
- Steckdosen, an denen im Freien benutzte Geräte angeschlossen werden, müssen gemäss den Electrosuisse-Normen mit einem Fehlerstromschutzschalter versehen werden. Speziell in Nasszonen bieten diese Steckdosen zusätzlichen Schutz.
- Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Kinder Zugang zum Garten haben. Bei Gartenarbeiten sollte stets darauf geachtet werden, dass sie nicht gefährdet werden, etwa durch Geräte, Maschinen oder herunterfallende Äste. Gefährliche Stoffe müssen für sie immer unerreichbar aufbewahrt werden. Auf giftige Blumen und Sträucher mit Beeren sollte man besser verzichten, denn kleine Kinder können nicht zwischen giftigen und ungiftigen Pflanzen unterscheiden. Regenfässer oder Gartenweiher müssen speziell gesichert werden, wenn das Risiko besteht, dass Kinder darin ertrinken könnten.
Thema Starrkrampfimpung
Die Starrkrampfbakterien lauern überall und die Folgen einer Infektion können tödlich sein. Auch Hobbygärtner müssen sich alle 10 Jahre Impfen lassen.
Unter Tetanus versteht man eine schwere akute Infektionskrankheit, die durch das Gift der Tetanusbakterien (Clostridium tetani) ausgelöst wird.
Hobbygärtner sollten sich vor dem Wühlen im Garten gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) impfen lassen. Bei der Gartenarbeit entstehen häufig kleine, verunreinigte Wunden, die eine perfekte Eintrittsstelle für die Bakterien bilden. Auf diese Weise können die Wundstarrkrampf-Erreger in den Körper eindringen. Handschuhe reichen als Schutz nicht aus.
Bei Erwachsenen ist die Impfung gegen Starrkrampf (Tetanus) eine Pflichtleistung der Krankenkasse in der Grundversicherung.
24.09.2013