Anspruch auf kantonale Leistungen
Die Leistungen, welche die Kantone bei Mutterschaft und für Eltern vorsehen, sind von Kanton zu Kanton sehr verschieden.
Kinder- oder Familienzulagen
Sie werden in allen Kantonen ausgerichtet. Kinderzulagen erhalten nur Erwerbstätige. Die Auszahlung erfolgt über den Arbeitgeber. Auch wer Teilzeit arbeitet, hat Anspruch auf Kinderzulagen, doch werden diese oft anteilsmässig gekürzt. Wenn Mutter und Vater teilerwerbstätig sind und die Zulage gekürzt wird, können beide einen Anspruch geltend machen. Sind beide Eltern voll erwerbstätig, wird die Zulage nur einmal ausgerichtet.
Geburts- und Ausbildungszulagen
Einige Kantone kennen zudem Geburtszulagen oder richten Ausbildungszulagen aus.
Unterstützungsbeiträge für Eltern und Mietsubventionen
Derartige Leistungen werden von vielen Kantonen und Gemeinden an Mütter oder Väter ausbezahlt, insbesondere wenn sie in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben.
leben.
Um abzuklären, welche Leistungen beansprucht werden können, soll sich die Arbeitnehmerin beim Sozialdienst ihres Arbeitgebers erkundigen. Ebenso geben die Sozialämter der Wohngemeinden, die Elternberatungsstellen oder die Frauen-beratungsstellen entsprechend Auskunft.
Rosenfluh Publikationen09.09.2004 - dzu