Höhe und Art der Entschädigung
Von
(Doris Zumbühl)
Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet und beträgt 80% des vor der Niederkunft erzielten durchschnittlichen Erwerbseinkommens, höchstens aber 172 Franken pro Tag.
Das maximale Taggeld wird mit einem Monatseinkommen von 6'450 Franken (6'450 Franken x 0.8 / 30 Tage = 172 Franken/Tag) und bei Selbständigerwerbenden mit einem Jahreseinkommen von 77' 400 Franken (77' 400 Franken x 0.8 / 360 Tage = 172 Franken/Tag) erreicht.
AHV-IV.ch15.06.2005
Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.