Zusammenfallen von Leistungen anderer Sozialversicherungen mit der Mutterschaftsentschädigung
Von
(Doris Zumbühl)
Besteht bei der Geburt des Kindes ein Anspruch auf Taggelder der:
- Arbeitslosenversicherung
- Invalidenversicherung
- Unfallversicherung
- Militärversicherung, oder auf
- Entschädigung für Dienstleistende,
geht die Mutterschaftsentschädigung diesen vor. Sie entspricht mindestens dem bisher bezogenen Taggeld.
Rosenfluh Publikationen
09.09.2004 - dzu
Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.