Magenband- und Magen-Bypass-Operationen bezahlt von der Grundversicherung
Einschneidende Klausel gegen Kostengutsprache bei Magenband- und Magen-Bypass-Operationen wieder aufgehoben.
Auf Empfehlung der Eidgenössischen Leistungskommission ELK hat das Eidg. Departement des Innern auf den 1. Januar 2005 die Verschärfung einer Bestimmung wieder rückgängig gemacht, welche sich im zurückliegenden Jahr für stark übergewichtige PatientInnen sehr negativ ausgewirkt hatte.
Anfang 2004 hatte das Bundesamt für Gesundheit (offenbar auf Betreiben einzelner Krankenversicherer) in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) eine Bestimmung eingefügt, die besagte, dass die Kosten für einen chirurgischen Eingriff bei extrem starkem Übergewicht (morbide Adipositas) nur dann in der Grundversicherung übernommen werden müssten, wenn dem Eingriff eine „zusammenhängende“, zwei Jahre dauernde Therapie zur Gewichtsreduktion mit anderen als chirurgischen Massnahmen vorausgegangen und ohne Erfolg geblieben war.
Die neue Forderung nach einer „zusammenhängenden“ zweijährigen Behandlung bedeutete für PatientInnen, die unmittelbar vor einem Eingriff standen und nach den früheren Bestimmungen die Voraussetzungen erfüllt hatten, ein faktisches Moratorium von zwei Jahren, das sie überdies zur Verlängerung von therapeutischen Massnahmen zwang, die bei ihrem spezifischen Krankheitsbild wissenschaftlich erwiesenermassen ineffizient sind.
Sowohl die Schweizerische Adipositas-Stiftung SAPS wie die Fachvereinigung der mit morbider Adipositas befassten Ärzte (Swiss Study Group for Morbid Obesity SMOB) hatten in der Folge beim BAG interveniert. Mit einer breit abgestützten wissenschaftlichen Begründung gelang es, die zuständige Kommission (ELK) davon zu überzeugen, dass bei gegebener Indikation ein chirurgischer Eingriff die einzige, nachhaltig wirksame Massnahme sein kann, bei der aufgrund bisheriger Erfahrungen ein Langzeiterfolg nachzuweisen ist.
Die betroffenen PatientInnen und die Ärzteschaft nehmen die Zurücknahme der Auflage dankbar zur Kenntnis, auch wenn sie bedauern, dass dieser Prozess ein ganzes Jahr gedauert hat.
Linkempfehlung
- SMOB: Dr. med Andreas Glättli, Präsident SMOB, 031 348 51 00, www.smob.ch
- SAPS: Heinrich von Grünigen, Präsident SAPS, 044 251 54 13, www.saps.ch
26.01.2005