Forschung am Menschen – Worum geht es?
Bis jetzt setzten sich Parlament und Bundesrat bei den Abstimmungen, wo es um Forschung am Menschen ging, gegen die Skeptiker durch. Am 7. März befinden die Stimmberechtigten in der Schweiz über einen neuen Verfassungsartikel, der die Forschung am Menschen regeln soll.
Mit Volksinitiativen und Referenden versuchten Skeptiker vor allem aus religiösen und gentech-kritischen Kreisen der Forschung am Menschen Grenzen zu setzen.
Regierung und Parlament suchten einen Mittelweg zwischen Forschungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz.
Im Folgenden ein paar wichtige Begriffe verständlich erklärt:
Gentechnik: Untersuchung, Isolierung oder Neukombination von Erbmaterial bei Mensch, Tier oder Pflanze. Wurde in der Schweiz in der Bundesverfassung geregelt. Verboten ist unter anderem die Verschmelzung von menschlichem und nichtmenschlichem Keim- und Erbgut.
Fortpflanzungsmedizin: Medizinische Eingriffe, die unfruchtbaren Paaren helfen können, ihren Kinderwunsch zu erfüllen; dazu gehört zum Beispiel die In-vitro-Fertilisation. Erlaubt ist in der Schweiz ausserdem bei Unfruchtbarkeit heterosexueller Paare die Samenspende; verboten ist aber der Handel mit weiblichen Eiern und Embryonen (z.B. zur Leihmutterschaft) sowie Präimplantationsdiagnostik.
Stammzellen: Menschliche Zellen, die sich erneuern und zu verschiedenen Zelltypen ausreifen können. Zum Beispiel aus Stammzellen eines Embryos können sich verschiedene Gewebetypen eines Menschen entwickeln. Auch adulte Stammzellen – Zellen aus Gewebe von Erwachsenen – können sich in bestimmte andere Gewebetypen entwickeln. Erlaubt ist in der Schweiz die eingeschränkte Forschung an Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen bei der Befruchtung im Reagenzglas gewonnen werden. Die Erzeugung zu Forschungszwecken und der Handel mit Embryonen hingegen sind verboten.
Klonen: Hier geht es um Vermehrung von Lebewesen ohne Geschlechtsakt; zum Beispiel können das Ableger oder Stecklinge einer Pflanze sein. Dadurch entstehen neue genetisch identische Lebewesen. Bei Säugetieren wird mittels Kernübertragung ein Klon produziert, in dem der Zellkern - und damit das gesamte Erbgut einer Zelle ohne Geschlechtszellen (so genannte somatische Zellen) - in eine entkernte Eizelle gebracht wird. So entstand zum Beispiel das Schaf „Dolly“.
Präimplantationsdiagnostik: Hier handelt es sich um Untersuchungen, welche bei einem Embryo, der künstlich erzeugt wurde (In-vitro-Fertilisation), Erbkrankheiten erkennen sollen. Die Untersuchungen finden vor Implantation in die Gebärmutter der Frau statt; im Gegensatz zur Pränataldiagnostik, wo die Tests erst vor der Geburt durchgeführt werden. Die Präimplantationsdiagnostik ist aktuell in der Schweiz verboten und Gegenstand politischer Diskussionen.
Transplantationsmedizin: Hier geht es um Verpflanzung von Geweben, Zellen oder ganzen Organen. Der Verfassungsartikel verbietet den Handel mit menschlichen Organen; der Spender von Organen, Geweben und Zellen darf nicht bezahlt werden. Ebenso geregelt ist, dass Organe nur mit Einverständnis des Spenders respektive seiner Angehörigen entnommen werden dürfen.
28.01.2010