Krank auf Reisen – Was bezahlt die Krankenkasse?
Leider ist man auf Ferienreisen nicht vor Krankheit oder Unfall gefeit. Wichtig ist deshalb, eine gute Abklärung im Vorfeld, was die eigene Krankasse oder Unfallversicherung im Ausland übernimmt.
Bei vielen akuten Wehwehchen hilft schon eine gut ausgerüstete und aktualisierte Reiseapotheke. So können damit zum Beispiel leichtes Fieber, kurze Durchfallepisoden, Kopfschmerzen, Sonnenbrand oder auch Insektenstiche bereits optimal behandelt werden.
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Bei Unfällen sowie Krankheiten oder starken Beschwerden hingegen, die nicht von alleine verschwinden, kann ein Arztbesuch oder Spitalaufenthalt notwendig werden. Gut, wenn man versicherungstechnisch darauf vorbereitet ist.
Krankenkasse – Grundversicherung: Welche Kosten werden im Ausland übernommen?
In der Schweiz ist der Abschluss einer Grundversicherung bei einer Krankenkasse obligatorisch. Diese Grundversicherung übernimmt Kosten im Ausland für notfallmässige, vorübergehende, nicht freiwillige Behandlungen. Medikamente, die im Ausland gekauft werden müssen, werden aber von der Grundversicherung nicht bezahlt.
Bei Reisen in einen EU-/EFTA-Staat hat der Versicherte einer Schweizer Krankenversicherung Anspruch auf notfallmässige medizinische Behandlungen bei Krankheit, Unfall oder Mutterschaft. Die dazu notwendige Europäische Krankenversicherungskarte wird von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt. Diese bestätigt, dass der Versicherte Anspruch hat auf medizinisch nötige Leistungen, die sich während eines Aufenthaltes in einem EU-/EFTA-Staat ergeben, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des Aufenthaltslandes Die Leistungen entsprechen oft jenen, die auch in der Schweiz von der Grundversicherung für medizinisch notwendige Leistungen übernommen werden, wobei Zahlungsarten und Kostenbeteiligungen variieren können. Für Leistungen ausserhalb der Grundversicherung empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist zu wissen, dass die Europäische Versicherungskarte kein Ersatz ist für eine Reiseversicherung. Die Kosten für private Gesundheitsversorgungen (z.B. Nachimpfungen etc.) oder z.B. auch einen Rückflug nach Hause sind damit nicht gedeckt. Für Transporte ins nächste Spital zahlt die Grundversicherung beispielsweise höchstens 50% der anfallenden Kosten. Hier könnte eine Zusatzversicherung die Kosten oder zumindest einen Teil davon übernehmen. Ebenfalls nicht übernommen werden damit Reise- und Behandlungskosten, wenn der Zweck der Reise eine medizinische Behandlung im Reiseland ist.
Versicherungskarte KVG
Üblicherweise reicht für die Reise in den 28 EU-Ländern (ausser Kroatien, Stand 1.7.2013) sowie für die EFTA-Länder Island, Norwegen, Fürstentum Liechtenstein die Karte der Schweizerischen Krankenversicherung KVG, die Angaben zur Person, Versicherungsnummer sowie Ablaufdatum enthält, wie eine Nachfrage bei einer grossen Krankenkasse ergab. Wichtig sei, dass man alle Rechnungen für medizinische Auslagen mit nach Hause nimmt und diese baldmöglichst einreicht. In EU- und EFTA-Staaten können mit der Versicherungskarte auch Leistungen direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden und müssen so nicht bar bezahlt werden.
Wie hoch ist der von der Grundversicherung übernommene Betrag?
Die obligatorische Grundversicherung übernimmt maximal das Doppelte der Kosten, die für dieselbe Behandlung in der Schweiz entstehen würden. Der Selbstbehalt und die Franchise müssen vom Versicherten übernommen werden. Für Länder, die bekannt sind für hohe Gesundheitskosten (z.B. USA, Kanada, Australien, Japan), wird deshalb dringend der Abschluss einer Zusatzversicherung empfohlen.
Wer bezahlt bei Unfall im Ausland?
In der Schweiz ist jeder Arbeitnehmer, der mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, durch eine obligatorische Unfallversicherung gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfälle versichert. Alle anderen sollen sich vor Reiseantritt bei ihrer Krankenkasse oder bei einer Unfallversicherung gegen Unfallkosten versichern lassen.
09.06.2015