Arztwahl
Die freie Arztwahl gilt für alle ambulanten Behandlungen in der Umgebung des Wohn- und/oder Arbeitsortes. Ausgenommen sind da die Alternativ-Versicherungsmodelle (HMO- und Hausarztmodell). Bei der stationären Behandlung gibt es die Möglichkeit der freien Arztwahl nur beim Belegarztspital (nach Liste) oder mit einer Zusatzversicherung Privat- oder Halbprivat. In Ausnahmefällen z.B. bei totaler Ablehnung kann der Arzt auch im Spital gewechselt werden.
Dr. med. Fritz Grossenbacher
Fritz Grossenbacher hat in Bern Medizin studiert. Er besitzt einen Master of Medical Education der Universitäten Bern und Chicago und ein Zertifikat in Teaching Evidence based Medicine des UK Cochrane Center in Oxford.
Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.