Zweitmeinung
Wenn sich der Versicherte verpflichtet, vor bestimmten Operationen eine ärztliche Zweitmeinung beim Vertrauensarzt der Krankenkasse einzuholen, so gewähren einige Krankenkassen bei den Zusatzversicherungen halbprivat und privat einen Rabatt in der Höhe von 10% bis 15%. Auch wenn der zweitbeurteilende Arzt die Empfehlung abgibt, die Operation nicht durchzuführen, ist der Versicherte in seinem Entscheid, ob er sich operieren lassen will oder nicht, frei.Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.