Todesfall: Haushaltauflösung, Testament, Erbrecht
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(Doris Zumbühl)
Nach der Bestattungsfeier muss oft ein ganzer Haushalt aufgelöst werden und es müssen Dankesschreiben verschickt werden.
Über das Testament hat der Verstorbene sich zu Lebzeiten Gedanken gemacht und dies sinnvollerweise niedergeschrieben. Was im Testament nicht geregelt ist, wird nach dem Schweizerischen Erbrecht gehandhabt.
Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.