Cannabis kann Krebszellen vernichten
Immer mehr Studien weisen auf die medizinische Wirksamkeit von Cannabis hin. Neue Studien zeigen nun, dass Cannabis in der Lage ist, Krebszellen zu töten, wie das US-National Cancer Institut NIH berichtet.
Unter bestimmten Umständen wird Cannabis heute bereits in der medizinischen Behandlung eingesetzt. Dem Kraut werden unter anderem entzündungshemmende, schmerzlindernde und appetitfördernde Eigenschaften zugesprochen. Patienten mit Multipler Sklerose profitieren von Cannabis bei Muskelkrämpfen.
Das US-National Cancer Institut NIH zeigt Ergebnisse aus Laborstudien sowie Studien an Mäusen mit Cannabis oder Cannabinoiden. Tests an Mäusen haben ergeben, dass Cannabinoide fähig sind, Krebszellen zu töten sowie die Blutgefässentwicklung, die für das Wachstum von Krebszellen notwendig ist, zu blockieren. Labor- und Tierstudien haben ausserdem gezeigt, dass Krebszellen zwar abgetötet werden, gesunde Zellen dagegen verschont blieben. Insbesondere beim Brustkrebs scheint dies zu gelingen. Auch vor Dickdarmentzündungen und eventuell sogar vor Dickdarmkrebs könnten Cannabioide schützen.
Bei menschlichen Gliomen, bösartigen Hirntumoren, konnte durch den Einsatz von Cannabinoiden die Wirkung der Chemotherapie verstärkt werden. Vorteil: Auch hier wurden vorwiegend bösartige Zellen abgetötet, gesunde Zellen hingegen blieben verschont.
Zur Behandlung von Krebs wurde Cannabis bei Menschen noch nicht getestet. Beim Menschen wurde bisher nur die Wirkung von Cannabis und Cannabinoiden auf Nebeneffekte von Krebserkrankungen und deren Therapie untersucht, unter anderem gegen Schmerzen, Übelkeit und Erbrechen bei Chemotherapien, mit zum Teil guten Resultaten.
Nach wie vor ist Cannabis in der Schweiz als Heilmittel nicht offiziell zugelassen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG kann allerdings Ausnahmebewilligungen für die beschränkte medizinische Anwendung erteilen. Bis heute ist aus der Pharmaindustrie kein Antrag auf Zulassung von Cannabis als Medikament eingegangen. Damit steht der Bund noch vor keiner Entscheidungspflicht, ob Cannabis auf die Spezialitätenliste des BAG gehört. (SRF 24.6.2015).
26.08.2015