Spezialitätenliste
Nach Zulassung eines neuen Medikaments durch die Schweizerische Heilmittelkontrolle Swissmedic kann eine Firma die Aufnahme dieses Medikaments in die Spezialitätenliste des Bundes durch das BSV beantragen. Die SL ist eine Positivliste. Medikamente, die in der SL stehen, müssen von den Krankenversicherern vergütet werden, sofern sie vom Arzt verschrieben worden sind.Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.