Volle Freizügigkeit
Volle Freizügigkeit gibt es nur in der Grundversicherung. Jede Krankenkasse muss jedermann, der einen Versicherungsantrag bei ihr einreicht, ohne Vorbehalt, in die Grundversicherung aufnehmen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer krank ist und sich in einer laufenden medizinischen Behandlung befindet.Doris Zumbühl
Doris Zumbühl ist diplomierte Medizinische Praxisassistentin. Sie verfügt über mehrere Weiterbildungen in den Bereichen Journalismus, IT und Bildbearbeitung.